Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 (2) BauGB, für den Bebauungsplanentwurf mit integriertem Grünordnungsplan, Umweltbericht und Umweltprüfung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat
in der Sitzung vom 04.02.2013 die Aufstellung der Entwurfsplanung zum
Bebauungsplan „Wolfenborn II“ mit Umweltprüfung und Umweltbericht, im Ortsteil Breithardt, beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB wurde in Form einer Informationsveranstaltung am 25.09.2013
durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB i.V.m. § 4 a BauGB wurden in der Zeit vom
29.08.2013 bis 26.09.2013 beteiligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde
vom 02.12.2013 bis einschließlich 10.01.2014 durchgeführt. Parallel wurden
hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis
10.01.2014 beteiligt.
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Die eingegangenen Anregungen seitens der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden
Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung
als Anlage beigefügt.
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Die Träger öffentlicher Belange, die keine
Anregungen geäußert haben sind lediglich in einer der Abwägung beigefügten
Listen erfasst.
Im Rahmen der Offenlage, gemäß § 3 (2) BauGB,
wurden Anregungen und Bedenken durch die Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung)
hervorgebracht.
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Die Stellungnahmen wurden durch die Kanzlei
KNH Rechtsanwälte in Essen geprüft und in die Beschlussempfehlung
eingearbeitet.
Die Originalschreiben liegen der Verwaltung vor.
Die in o. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen
wurden bereits in den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.
Die
wesentlichen Aspekte entfallen auf die nachfolgenden Positionen 1- 12
Beteiligung
der Öffentlichkeit: Bedenken
1.
Zu hohes Verkehrsaufkommen.
2.
Engstellen im Übergangsbereich vom
Neubaugebiet in den Bereich Römersberg
und
Gronauer Straße.
3.
Veränderte städtebauliche Struktur:
Dachneigung, Grundstücksgrößen, Begrenzung
des Baufensters auf 3 m Grenzabstand, bei
Wegfall der Wegeparzelle ist die Pflege
der
privaten Grünfläche am Ortsrand nicht mehr möglich.
4.
Zulässigkeit von Häusergruppen (drei Häuser
pro Gruppe in einem Teilbereich),
verbunden mit zu dichter Besiedelung,
Mehrbelastung durch Verkehrslärm.
5.
Befürchtung: Wasserdruckverlust
Kanaldimensionierung zu gering, daher
Mehrkosten für alle Bürger.
6.
Auseinanderziehen der Ortslage, Ortskern
überaltert und verwaist.
7.
Kein Bedarf an Bauland in Breithardt
(Beispiel Balthsenauer Graben).
8.
Verlust landwirtschaftlicher Flächen.
9.
Befürchtung einer Grundstücksentwertung der
Eigentümer in derzeitiger Randlage
im Bereich der Straße Wolfenborn.
Träger
öffentlicher Belange (TÖB): Regierungspräsidium Darmstadt
10. Überprüfung
der Lärmimmission ausgehend vom dem nord-östlich gelegenen
Gewerbegebiet.
11. Hinweis
der Bergaufsicht, das Plangebiet ist mit einem erloschenen Bergwerksfeld
überdeckt. Ein Bergbau ist jedoch gemäß den
vorliegenden Unterlagen nicht erfolgt.
Träger
öffentlicher Belange (TÖB): Rheingau-Taunus-Kreis Fachdienst II.2 Umwelt
12. Anregung
Anpassung des Flächennutzungsplanes an den real Zustand
Bereich Ausweisung Gewerbegebiet.
Können auf der Homepage der Gemeinde
Hohenstein unter www.hohenstein-hessen.de, Menüpunkt
Gemeinde – Gremien – Downloads – B-Plan Wolfenborn II eingesehen werden
Liste Töb-Beteiligung:
-
Abwägung Träger öffentlicher Belange
Blatt 1 – 17
-
Abwägung zur Stellungnahme der Öffentlichkeit Blatt 1 - 63
Bebauungsplanentwurf
bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen mit Begründung und
integriertem Grünordnungsplan, Umweltbericht und Umweltprüfung
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Hohenstein beschließt den Satzungs- und Abwägungsbeschluss
Bebauungsplan für den Bereich Wolfenborn II, in der Gemarkung Breithardt, mit
den nachfolgenden Punkten 1 - 10 :
1.
Die als Anlage beigefügten
Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a
BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zum
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“ mit Umweltprüfung und Umweltbericht, vorgetragenen Anregungen (in der Zeit vom
02.12.2013 bis 10.01.2014) werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.
Liste
Töb-Beteiligung:
-
Abwägung Träger öffentlicher Belange
Blatt 1 – 17
- Abwägung zur
Stellungnahme der Öffentlichkeit Blatt 1 - 63
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das
Lärmschutzgutachten der Fa. Ziegelmeyer
keine besonderen Auflagen an den Schallschutz stellt.
Die Ausarbeitung ist in der Begründung und
den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanentwurfes bezüglich des Immissionsschutzes zu ergänzen.
3. Die Beschlussempfehlung der eingegangenen
Anregungen, die als Anlage beigefügt
sind, wurde in der vorgelegten Form
eingearbeitet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger
öffentlicher Belange und Sonstige, die
Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis
unter Angabe von Gründen
schriftlich
in Kenntnis zu setzen.
4. Der
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“, im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem
Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem
Grünordnungsplan wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen im Rahmen
der Abwägung gemäß § 3 (2) BauGB als Satzung beschlossen.
5. Der
Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des
Bauleitplanverfahren und Ergebnis der Umweltprüfung.
6. Die
Schalltechnischen Untersuchungen zum Bauleitplanverfahren vom 08.03.14
(P14008) vorgelegt von GSA Ziegelmeyer GmbH sind Bestandteile der
Planunterlagen.
7. Die
zum Bebauungsplan gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung
beschlossen.
8. Der
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“, im Ortsteil Breithardt ist gem. § 10 (3)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
9. Gemäß
§ 10 Abs. 4 ist für den Bebauungsplanentwurf eine zusammenfassende
Erklärung zu erstellen und den Planungsunterlagen zu jedermanns
Einsicht
hinzuzufügen.
10. Der
Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen
Beschlüsse
17.03.2014 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/012/2014
(Satzungs- und Abwägungsbeschluss Bebauungsplan für den Bereich Wolfenborn
II, Punkt 1 -10), in der Gemarkung Breithardt, in der vorgelegten Form zu beschließen. |
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Einstimmig beschlossen |
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24.03.2014 |
ALWUF |
Wird mündlich vorgetragen. |
26.03.2014 |
HFA |
Wird mündlich vorgetragen. |