Betreff
Bebauungsplan für den Bereich “Wolfenborn II“ im Ortsteil Breithardt
Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 (2) BauGB, für den Bebauungsplanentwurf mit integriertem Grünordnungsplan, Umweltbericht und Umweltprüfung.
Vorlage
GVER/010/2014
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in der Sitzung vom 04.02.2013 die Aufstellung der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „Wolfenborn II“ mit Umweltprüfung und Umweltbericht,  im Ortsteil Breithardt, beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde in Form einer Informationsveranstaltung am 25.09.2013 durchgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB i.V.m. § 4 a BauGB wurden in der Zeit vom 29.08.2013 bis 26.09.2013 beteiligt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom 02.12.2013 bis einschließlich 10.01.2014 durchgeführt. Parallel wurden hierzu die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB mit Frist bis 10.01.2014 beteiligt.

 

·        Die eingegangenen Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit der entsprechenden Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (2) BauGB, sind dieser Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt.

·        Die Träger öffentlicher Belange, die keine Anregungen geäußert haben sind lediglich in einer der Abwägung beigefügten Listen erfasst.

 

Im Rahmen der Offenlage, gemäß § 3 (2) BauGB, wurden Anregungen und Bedenken durch die Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) hervorgebracht.

·        Die Stellungnahmen wurden durch die Kanzlei KNH Rechtsanwälte in Essen geprüft und in die Beschlussempfehlung eingearbeitet.

 

Die Originalschreiben liegen der Verwaltung vor.

 

Die in o. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden bereits in den beigefügten Planentwurf eingearbeitet.

 

 

Die wesentlichen Aspekte entfallen auf die nachfolgenden Positionen  1- 12

 

Beteiligung der Öffentlichkeit: Bedenken

1.    Zu hohes Verkehrsaufkommen.

2.    Engstellen im Übergangsbereich vom Neubaugebiet in den Bereich Römersberg

  und  Gronauer Straße.

3.    Veränderte städtebauliche Struktur: Dachneigung, Grundstücksgrößen, Begrenzung

  des Baufensters auf 3 m Grenzabstand, bei Wegfall der Wegeparzelle ist die Pflege

  der  privaten Grünfläche am Ortsrand nicht mehr möglich.

4.    Zulässigkeit von Häusergruppen (drei Häuser pro Gruppe in einem Teilbereich),

        verbunden mit zu dichter Besiedelung, Mehrbelastung durch Verkehrslärm.

5.    Befürchtung: Wasserdruckverlust

                      Kanaldimensionierung zu gering, daher Mehrkosten für alle Bürger.

6.    Auseinanderziehen der Ortslage, Ortskern überaltert und verwaist.

7.    Kein Bedarf an Bauland in Breithardt (Beispiel Balthsenauer Graben).

8.    Verlust landwirtschaftlicher Flächen.

9.    Befürchtung einer Grundstücksentwertung der Eigentümer in derzeitiger Randlage

  im Bereich der Straße Wolfenborn.

 

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Regierungspräsidium Darmstadt

10.  Überprüfung der Lärmimmission ausgehend vom dem nord-östlich gelegenen

  Gewerbegebiet.

11.  Hinweis der Bergaufsicht, das Plangebiet ist mit einem erloschenen Bergwerksfeld

  überdeckt. Ein Bergbau ist jedoch gemäß den vorliegenden Unterlagen nicht erfolgt.

 

Träger öffentlicher Belange (TÖB): Rheingau-Taunus-Kreis  Fachdienst II.2 Umwelt

12.  Anregung Anpassung des Flächennutzungsplanes an den real Zustand

        Bereich Ausweisung Gewerbegebiet.

 

 


Können auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein unter www.hohenstein-hessen.de, Menüpunkt Gemeinde – Gremien – Downloads – B-Plan Wolfenborn II eingesehen werden

Liste Töb-Beteiligung:

- Abwägung Träger öffentlicher Belange  Blatt 1 – 17

- Abwägung zur Stellungnahme der Öffentlichkeit Blatt 1 - 63

Bebauungsplanentwurf bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan, Umweltbericht und Umweltprüfung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Satzungs- und Abwägungsbeschluss Bebauungsplan für den Bereich Wolfenborn II, in der Gemarkung Breithardt, mit den nachfolgenden Punkten 1 - 10 :

1.   Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a  BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“ mit Umweltprüfung und Umweltbericht,  vorgetragenen Anregungen (in der Zeit vom 02.12.2013 bis 10.01.2014) werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.

 

  Liste Töb-Beteiligung:

- Abwägung Träger öffentlicher Belange  Blatt 1 – 17

- Abwägung zur Stellungnahme der Öffentlichkeit Blatt 1 - 63

 

2.   Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Lärmschutzgutachten der Fa.  Ziegelmeyer keine besonderen Auflagen an den Schallschutz stellt.

  Die Ausarbeitung ist in der Begründung und den textlichen Festsetzungen des

             Bebauungsplanentwurfes bezüglich des Immissionsschutzes zu ergänzen.

 

3.  Die Beschlussempfehlung der eingegangenen Anregungen, die als Anlage beigefügt

     sind, wurde in der vorgelegten Form eingearbeitet.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die

 Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen

 schriftlich     in Kenntnis zu setzen.

 

4.    Der Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“, im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen im Rahmen der Abwägung gemäß § 3 (2) BauGB als Satzung beschlossen.

 

5.    Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bauleitplanverfahren und Ergebnis der Umweltprüfung.

 

6.   Die Schalltechnischen Untersuchungen zum Bauleitplanverfahren vom 08.03.14

              (P14008) vorgelegt von GSA Ziegelmeyer GmbH sind Bestandteile der

              Planunterlagen.

 

7.    Die zum Bebauungsplan gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

8.   Der Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“, im Ortsteil Breithardt ist gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

9.   Gemäß § 10 Abs. 4 ist für den Bebauungsplanentwurf eine zusammenfassende

              Erklärung zu erstellen und den Planungsunterlagen zu jedermanns Einsicht 

              hinzuzufügen.

 

10.  Der Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen

 

Beschlüsse

17.03.2014

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/012/2014 (Satzungs- und Abwägungsbeschluss Bebauungsplan für den Bereich Wolfenborn II, Punkt 1 -10), in der Gemarkung Breithardt, in der vorgelegten Form zu beschließen.

Einstimmig beschlossen

 

 

24.03.2014

ALWUF

Wird mündlich vorgetragen.

 

26.03.2014

HFA

Wird mündlich vorgetragen.