Die Veräußerin verfügt über zahlreiche landwirtschaftliche Nutzflächen in der Gemarkung Burg-Hohenstein, insbesondere Uferflächen parallel zum Bachlauf an der Aar. Nach dem Tod ihres Mannes wollte die Erbin die Grundstücke schnell veräußern, da sie das Geld für die Grabsteineinrichtung benötigt.
Die Veräußerin hat auf eine schnelle Beurkundung gedrängt.
- Die
Gemeinde Hohenstein hat das Planungsbüro CDM Smith mit der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinien an der Aar beauftragt. Zum Erreichen der
Planungsziele ist ein ungehinderter Zugang zu den Bachläufen erforderlich,
was derzeit nur über schriftliche Anfragen für ein Betretungsrechet
erfolgt.
- Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen an die Gemeinde, durch das Wegspülen der Uferränder oder Schäden durch Baustelleneinrichtungen zur Errichtung von Wehren, ist der Erwerb der Uferflächen geboten.
Die Veräußerin hat sich in diesem
Zusammenhang zum Verkauf der nachfolgenden Flächen bereiterklärt:
Gemarkung Burg-Hohenstein:
Flur 6; Flurstück 4 Bärstadter Wiesen 4.185 m² 0,50,--€/m²
Flur 6, Flurstück 12 Schwalbacher Wiesen 2.197 m² 0,50,--€/m²
Flur 6, Flurstück 21, Burgfeld 5.483 m² 0,50,--€/m²
Flur 8, Flurstück 20 An der Aar 8.816 m² 0,50,--€/m²
Gemarkung Holzhausen:
Flur 12, Flurstück 29/1 Die Aar 96 m² 0,70,--€/m²
Flur 12, Flurstück 49/3 Bärstadter Wiese 536 m² 0,70.--€/m²
Für den Grunderwerb stehen Haushaltsmittel unter der
Haushaltsstelle 13.01.02/1026.841820 zur Verfügung.
Für ein Grundstück stehen Fördermittel des Regierungspräsidiums Darmstadt bereit.
Kaufvertrag, Lagepläne
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Grunderwerb der landw. Parzellen Flur 6,
Flurstücke 4; 12 und 21 sowie Flur 8, Flurstück 20 in der Gemarkung Burg-
Hohenstein zu je 0,50 €/qm sowie Flur 12, Flurstücke 29/1 und 49/3 in der
Gemarkung Holzhausen zu je 0,70 €/qm, zum Zwecke der Verbesserung der
Strukturgüte “Uferrand an der Aar“.
22.06.2016 |
Gemeindevorstand |
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Grunderwerb landw. Flächen, Gemarkung Burg-Hohenstein und Holzhausen Der Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A3/040/2016 (Grunderwerb der
landw. Parzellen Flur 6, Flurstücke 4; 12 und 21 sowie Flur 8, Flurstück 20,
in der Gemarkung Burg- Hohenstein und Flur 12, Flurstücke 29/1 und 49/3, in
der Gemarkung Holzhausen, zum Zwecke der Verbesserung der Strukturgüte
“Uferrand an der Aar“), in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der
Gemeindevertretung den Grunderwerb, gemäß Urkundenrollen Nr. 168/2016,
nachträglich zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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04.07.2016 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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06.07.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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