Betreff
Grunderwerb landw. Flächen, Gemarkung Burg-Hohenstein und Holzhausen/Aar
Vorlage
GVER/016/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Veräußerin verfügt über zahlreiche landwirtschaftliche Nutzflächen in der Gemarkung Burg-Hohenstein, insbesondere Uferflächen parallel zum Bachlauf an der Aar. Nach dem Tod ihres Mannes wollte die Erbin die Grundstücke schnell veräußern, da sie das Geld für die Grabsteineinrichtung benötigt.

 

Die Veräußerin hat auf eine schnelle Beurkundung gedrängt.

 

  • Die Gemeinde Hohenstein hat das Planungsbüro CDM Smith mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien an der Aar beauftragt. Zum Erreichen der Planungsziele ist ein ungehinderter Zugang zu den Bachläufen erforderlich, was derzeit nur über schriftliche Anfragen für ein Betretungsrechet erfolgt.
  • Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen an die Gemeinde, durch das Wegspülen der Uferränder oder Schäden durch Baustelleneinrichtungen zur Errichtung von Wehren, ist der Erwerb der Uferflächen geboten.

 

Die Veräußerin hat sich in diesem Zusammenhang zum Verkauf der nachfolgenden Flächen bereiterklärt:

 

Gemarkung Burg-Hohenstein:

Flur 6;   Flurstück 4                         Bärstadter Wiesen                          4.185 m²             0,50,--€/m²

Flur 6,   Flurstück 12                       Schwalbacher Wiesen   2.197 m²             0,50,--€/m²

Flur 6, Flurstück 21,                        Burgfeld                                             5.483 m²             0,50,--€/m²

Flur 8, Flurstück 20                         An der Aar                                         8.816 m²             0,50,--€/m²

 

Gemarkung Holzhausen:

Flur 12, Flurstück 29/1   Die Aar                                      96 m²              0,70,--€/m²

Flur 12, Flurstück 49/3   Bärstadter Wiese                                536 m²              0,70.--€/m²

 

 

Für den Grunderwerb stehen Haushaltsmittel unter der Haushaltsstelle 13.01.02/1026.841820 zur Verfügung.

Für ein Grundstück stehen Fördermittel des Regierungspräsidiums Darmstadt bereit.


Kaufvertrag, Lagepläne


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Grunderwerb der landw. Parzellen Flur 6, Flurstücke 4; 12 und 21 sowie Flur 8, Flurstück 20 in der Gemarkung Burg- Hohenstein zu je 0,50 €/qm sowie Flur 12, Flurstücke 29/1 und 49/3 in der Gemarkung Holzhausen zu je 0,70 €/qm, zum Zwecke der Verbesserung der Strukturgüte “Uferrand an der Aar“.

 


22.06.2016

Gemeindevorstand

 

Grunderwerb landw. Flächen, Gemarkung Burg-Hohenstein und Holzhausen
Vorlage: A3/040/2016

Der Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A3/040/2016 (Grunderwerb der landw. Parzellen Flur 6, Flurstücke 4; 12 und 21 sowie Flur 8, Flurstück 20, in der Gemarkung Burg- Hohenstein und Flur 12, Flurstücke 29/1 und 49/3, in der Gemarkung Holzhausen, zum Zwecke der Verbesserung der Strukturgüte “Uferrand an der Aar“), in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der Gemeindevertretung den Grunderwerb, gemäß Urkundenrollen Nr. 168/2016, nachträglich zu beschließen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

04.07.2016

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

06.07.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen