Nach Beschluss des Gemeindevorstandes wurde die Unternehmensberatung Willitzer Baumann Schwed mit der Kalkulation der kostendeckenden Abwassergebühren nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) für die Haushaltsjahre 2017 – 2019, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung beauftragt.
Es ergeben sich dadurch für die Jahre 2017 – 2019 folgende Änderung:
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2014 – 2016 |
2017 - 2019 |
Niederschlagswasser |
0,46 |
0,48 |
Schmutzwasser |
3,18 |
2,93 |
Die entsprechende Satzungsänderung ist als Anlage beigefügt.
1. Änderung der Entwässerungssatzung
2. Kalkulation
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der 1. Änderung der Entwässerungssatzung in der vorgelegten Form zu
31.08.2016 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/055/2016 (1. Änderung der Entwässerungssatzung)
in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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Einstimmig beschlossen |
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14.09.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Hohenstein die Vorlage GVER/019/2016 zu TOP 7 (1. Änderung der Entwässerungssatzung)
auf die nächste Sitzung zu vertagen. Die Fragen der Fraktionen sollen zur
HFA-Sitzung am 28.09. vorgelegt werden. |
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Einstimmig beschlossen |
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19.09.2016 |
Gemeindevertretung |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein vertagt die
Vorlage auf die nächste Sitzung. Die Fragen der Fraktionen sollen zur
HFA-Sitzung am 28.09.2016 vorliegen. |
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Mehrheitlich beschlossen |
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31.10.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |