Betreff
Neue Baugebiete in Hohenstein (Antrag FWG-Fraktion)
Vorlage
AN/022/2016
Art
Antrag

Neue Baugebiete in Hohenstein

1.    Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche bebaubaren Flächen nach dem gültigen FNP in den Hohensteiner Ortsteilen noch zur Verfügung stehen.

2.    Der Gemeindevorstand wird beauftragt gemeinsam mit den Ortsbeiräten zu eruieren, in welchen Ortsteilen Bedarf nach Baugebieten vorhanden ist.

3.    Der Gemeindevorstand wertet die Bedarfssituation der einzelnen Ortsteile und legt der Gemeindevertretung einen Beschlussvorschlag mit Priorisierung vor. Dieser soll aufzeigen welche Baugebiete in den kommenden 5 Jahren erschlossen werden sollen.

4.    Darüber hinaus prüft der Gemeindevorstand, ob durch den erwarteten Zuzug von Neubürgern die Situation in den gemeindlichen Kinderbetreuungsstätten ausreichend ist. Ggf. sind alternative Betreuungsmöglichkeiten auszuloten und entsprechende Fördermöglichkeiten zu entwickeln, z. B. Tagespflege. Modelle hierfür wurden u.a. in Schlangenbad, Eltville und Taunusstein entwickelt.

5.    Darüber hinaus prüft der Gemeindevorstand, ob die vorhandene Infrastruktur den zusätzlichen Bedarf aufnehmen kann.

6.    Nach der grundsätzlichen Entscheidung durch die Gemeindevertretung wird der Ankaufprozess  nach den ergänzenden Vorgaben des Hohensteiner Modells eingeleitet.

7.    Grundsätzlich werden die Planungsprozesse erst gestartet, sofern alle Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis für den Verkauf der Grundflächen ausgesprochen haben.

 


Anlagenverzeichnis:

 


Neue Baugebiete in Hohenstein

1.    Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche bebaubaren Flächen nach dem gültigen FNP in den Hohensteiner Ortsteilen noch zur Verfügung stehen.

2.    Der Gemeindevorstand wird beauftragt gemeinsam mit den Ortsbeiräten zu eruieren, in welchen Ortsteilen Bedarf nach Baugebieten vorhanden ist.

3.    Der Gemeindevorstand wertet die Bedarfssituation der einzelnen Ortsteile und legt der Gemeindevertretung einen Beschlussvorschlag mit Priorisierung vor. Dieser soll aufzeigen welche Baugebiete in den kommenden 5 Jahren erschlossen werden sollen.

4.    Darüber hinaus prüft der Gemeindevorstand, ob durch den erwarteten Zuzug von Neubürgern die Situation in den gemeindlichen Kinderbetreuungsstätten ausreichend ist. Ggf. sind alternative Betreuungsmöglichkeiten auszuloten und entsprechende Fördermöglichkeiten zu entwickeln, z. B. Tagespflege. Modelle hierfür wurden u.a. in Schlangenbad, Eltville und Taunusstein entwickelt.

5.    Darüber hinaus prüft der Gemeindevorstand, ob die vorhandene Infrastruktur den zusätzlichen Bedarf aufnehmen kann.

6.    Nach der grundsätzlichen Entscheidung durch die Gemeindevertretung wird der Ankaufprozess  nach den ergänzenden Vorgaben des Hohensteiner Modells eingeleitet.

7.    Grundsätzlich werden die Planungsprozesse erst gestartet, sofern alle Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis für den Verkauf der Grundflächen ausgesprochen haben.