Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 11.01.02/2150.842852, Entwässerung Baugebiet Wolfenborn II (Vor Buchholz)
Vorlage
GVER/026/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2015 wurde bei der Haushaltsstelle (HHSt) 11.01.02/2150.842852 eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Auszahlung obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung. 

 

Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 9.664,69 €. Die Auszahlungen im Zusammenhang mit der Maßnahme 2150 (Baugebiet Wolfenborn II) halten sich insgesamt jedoch innerhalb des durch die entsprechenden Haushaltspläne gesteckten Rahmens.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen bei der HHSt 11.01.02/2150.842852 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in gleicher Höhe bei der HHSt 11.01.01/2150.842852 (Wasserversorgung Baugebiet Wolfenborn II / Vor Buchholz) zu sperren.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei 11.01.02/2150.842852, Entwässerung Baugebiet Wolfenborn II (Vor Buchholz) in Höhe von 9.664,69 Euro.

   


21.11.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A1/071/2016 (Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 11.01.02/2150.842852, Entwässerung Baugebiet Wolfenborn II (Vor Buchholz)) in der vorgelegten Form zu.

einstimmig beschlossen

 

30.11.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen