Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 02.03.01/2155.843831 (HLF)
Vorlage
GVER/027/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2015 wurde bei der Haushaltsstelle (HHSt) 02.03.01/2155.843831 eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Auszahlung obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung. 

 

Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 28.837,16 €. Der jahresübergreifende Finanzmittelbedarf im Zusammenhang mit der Maßnahme 2155 (HLF) weicht in Höhe von lediglich 837,16 € von den Vorgaben der Haushaltspläne 2013-2016 ab. Grund hierfür ist, dass die um 28.000,00 € erhöhte Landeszuweisung (Plan 2013 = 60.000,00 €, Ist 2016 = 88.000,00 €) erst im Laufe des Rechnungsjahres 2016 an die Gemeinde ausgezahlt wurde.

Da der Finanzmittelfluss jedoch jahresgenau abzubilden ist, können die erhöhten Einzahlungen aus dem Rechnungsjahr 2016 nicht zur Deckung der erhöhten Auszahlungen des Rechnungsjahres 2015 herangezogen werden.  

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen bei der HHSt 02.03.01/2155.843831 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte und zukünftig wegfallende Mittel in gleicher Höhe bei der HHSt 02.03.01/1003.843831 (Ausrüstung der Feuerwehren, Auszahlungen für den Erwerb von VG > 410,00 €) zu sperren.

 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei 02.03.01/2155.843831 (HLF) in Höhe von 28.837,16 Euro im Haushaltsjahr 2015 zu.    


21.11.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/072/2016 [Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 02.03.01/2155.843831 (HLF)] in der vorgelegten Form zu zustimmen.

einstimmig beschlossen

 

30.11.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen