Betreff
Prüfung Jahresrechnung 2014
Vorlage
GVER/030/2016
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Inhalt und Umfang des Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Wir berichten zunächst über die Prüfung des sechsten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.

Im Vordergrund der Prüftätigkeit steht nicht die Feststellung einzelner Mängel, sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können.

Für die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO). Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.

Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde vom Rechnungsprüfungsamt eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.

 

 

Prüfungsvermerk der Revision

„Die nach §§ 44-52 GemHVO vorgeschriebenen Unterlagen des Jahresabschlusses 2014 waren – soweit erforderlich – vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO durch die Abteilung Revision und Controlling (dem Rechnungsprüfungsamt) der Stadt Taunusstein geprüft werden.

Wir können in der Gesamtbetrachtung feststellen, dass die Haushaltsführung insgesamt ordnungsgemäß war.

Die für den Einzelfall, aber auch darüber hinaus bedeutsamen Prüfungsfeststellungen waren hervorzuheben und sollten zum Anlass genommen werden, Beanstandungen auszuräumen bzw. Vorkehr gegen Wiederholungen von fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu treffen. Mit diesem Prüfungsvermerk ist die Erwartung zu verbinden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen mit den künftigen Abschlüssen vorgenommen werden.

Dieser Bericht wurde der Verwaltung am 04.11.2016 zur zugeleitet. Auf ein Abschlussgespräch wurde verzichtet.

Es bestehen unter diesen einschränkenden Prämissen keine Bedenken, dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 gem. § 114 HGO auszusprechen.“

 

 

 

 

Anlagen

·       Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein zum 31.12.2014

·      Anlage zum Schlussbericht 2014

 

 


 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Bericht sowie die Anlagen zur Jahresrechnung 2014 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand die Entlastung gemäß § 114 HGO.

    


21.11.2016

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/074/2016 (Jahresrechnung 2014) in der vorgelegten Form zuzustimmen und ihm Entlastung zu erteilen.

einstimmig beschlossen

 

30.11.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen