Betreff
Quartalsbericht 1/2017
Vorlage
GVER/004/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Die Kommunalaufsicht des Rheingau-Taunus-Kreises hat ihre Verfügung zur vierteljährlichen Abgabe von Berichten aufgehoben und fordert jetzt nur noch zwei Quartalsberichte im Jahr.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 1/2017 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.03.2017 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.

 

Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 31.03. die Einkommensteueranteile und die Umsatzsteueranteile noch nicht gebucht, da diese erst Ende April überwiesen werden. Auch die Gewerbesteuerumlage war zum 31.03.2017 noch nicht angefordert.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2017 gemäß Haushaltssatzung auf 5 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.03. in Höhe von 3.984.541,15 EUR in Anspruch genommen.

 


Quartalsbericht 1/2017)

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht 01/2017 zur Kenntnis.

 


26.04.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/035/2017 (Quartalsbericht 01/2017) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig beschlossen

 

 

10.05.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen