Die Eheleute Raffel haben mit Kaufvertrag UR-Nr. 427/2016 den Grunderwerb für die Baulandparzelle “In den Södern 4“ getätigt, mit der Absicht ein Wohnhaus auf dieser Parzelle zu errichten. Um das Grundstück sinnvoll nutzen zu können wäre die Errichtung einer hohen talseitigen Stützwand erforderlich, die sich terrassenförmig nach oben fortsetzen müsste. Der Bebauungsplan sieht allerdings in diesem Bereich einen schützenswerten Heckenzug vor.
Die Sinnhaftigkeit und die Kosten-Nutzenanalyse haben die Eheleute zur Anfrage auf den Zukauf der Parzelle Flur 37, Flurstück 137, bewogen.
Das Grundstück wird von 3 Seiten von der Straße “In den Södern“ umschlossen und hat seit Beginn der Grundstücksvermarktung (2004) keinen Kaufinteressenten gefunden. Auch die Vermarktung über einen Makler hat keinen Erwerber gebracht.
Die Eheleute Raffel haben in Ihrer Bewerbung für das Grundstück Flur 37, Flurstück 137, ein Kaufangebot zum Preis von 75,--€/m² x 465 m² = 34.875 € abgegeben.
Bereits im Jahr 2011 hat die Gemeindevertretung den Grundstückspreis von 115,--€/m² auf 105,--€/m² mangels Käufer reduziert, leider blieb auch jetzt die Baulandnachfrage für das beantragte Grundstück ohne Erfolg.
Verwaltungsseitig wird der Verkauf begrüßt, zum einen, weil die Grundstückspflege an privat übergeht und zur Abrundung des Baugebietes nach mehr als 13 Jahren führt.
(Im Ratsinformationssystem SessionNet)
Bewerbungsbogen, Lageplan
Die
Gemeindevertreung
der Gemeinde Hohenstein stimmt dem Verkauf der Parzelle Flur 37,
Flurstück 137 zum
reduzierten Preis, in Höhe von 75 ,--€/m², an die Bewerber zu. |
Vertraglich sollte
festgelegt werden, dass bei Verkauf des Grundstücks durch die Erwerber zu
einem höheren Preis oder bei Wohnbebauung, der Differenzbetrag zum
ursprünglichen Preis von 105,00 Euro an die Gemeinde abzutreten ist. |
07.06.2017 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A3/022/2017 (Antrag auf Kaufpreisreduzierung, Baugrundstück
"In den Södern 5", Gemarkung Hennethal) in der vorgelegten Form zu
und empfiehlt der Gemeindevertreung dem Verkauf der Parzelle zum reduzierten
Preis, in Höhe von 75 ,--€/m², an die Familie Raffel zuzustimmen. |
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Vertraglich sollte
festgelegt werden, dass bei Verkauf des Grundstücks durch den Erwerber zu
einem höheren Preis oder bei Wohnbebauung, der Differenzbetrag zum
ursprünglichen Preis von 105,00 Euro an die Gemeinde abzutreten ist. Einstimmig beschlossen |
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19.06.2017 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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21.06.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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