Es werden immer mehr Verkehrszeichen im Bauhof ausgeliehen. Zurückkommende Schilder sind oft beschädigt. Durch das Herrichten und Liefern dieser Verkehrszeichen entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand der Mitarbeiter. Das vermehrte ausleihen beim Bauhof entsteht daher, dass, wenn Schilder sonst irgendwo geliehen werden, hierfür Leihgebühren erhoben werden. Da die Gemeinde Hohenstein dies bisher nicht in ihrer Verwaltungskostensatzung hatte, ist es für die Bauherren und Firmen hier kostengünstiger die Schilder bei der Gemeinde zu leihen.
Die in der Anlage aufgeführten Gebühren, sind Richtwerte aus Kostenaufstellungen von Verleihfirmen.
(Im Ratsinformationssystem SessionNet)
Kostenaufstellung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Ergänzung der Verwaltungskostensatzung, Gebühr für das Ausleihen von Verkehrszeichen und Zubehör nach der STVO, in der vorgelegten Form zu.
07.06.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/004/2017
(Ergänzung der Verwaltungskostensatzung, Gebühr für das Ausleihen von
Verkehrszeichen und Zubehör nach der STVO) in der vorgelegten Form
zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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21.06.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |