Betreff
Ergänzung der Verwaltungskostensatzung: Gebühren für das Ausleihen von Verkehrszeichen und Zubehör (STVO)
Vorlage
GVER/010/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Es werden immer mehr Verkehrszeichen im Bauhof ausgeliehen. Zurückkommende Schilder sind oft beschädigt. Durch das Herrichten und Liefern dieser Verkehrszeichen entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand der Mitarbeiter. Das vermehrte ausleihen beim Bauhof entsteht daher, dass, wenn Schilder sonst irgendwo geliehen werden, hierfür Leihgebühren erhoben werden. Da die Gemeinde Hohenstein dies bisher nicht in ihrer Verwaltungskostensatzung hatte, ist es für die Bauherren und Firmen hier kostengünstiger die Schilder bei der Gemeinde zu leihen.

 

Die in der Anlage aufgeführten Gebühren, sind Richtwerte aus Kostenaufstellungen von Verleihfirmen.


(Im Ratsinformationssystem SessionNet)

Kostenaufstellung

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Ergänzung der Verwaltungskostensatzung, Gebühr für das Ausleihen von Verkehrszeichen und Zubehör nach der STVO, in der vorgelegten Form zu.

   


07.06.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/004/2017 (Ergänzung der Verwaltungskostensatzung, Gebühr für das Ausleihen von Verkehrszeichen und Zubehör nach der STVO) in der vorgelegten Form zuzustimmen. 

einstimmig beschlossen

 

 

21.06.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen