Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan aus 2002 / 2004 wurde das Plangebiet als Waldparzelle, in der Gemarkung Breithardt, ausgewiesen und genehmigt.
Der dargestellte Geltungsbereich des Bestattungswaldes umfasst eine Teilfläche der Parzelle Flur 36, Flurstück 29/2. Nach Vermessung des bestehenden Parkplatzes erweitert sich der Geltungsbereich um die entsprechende Parzelle Flur 36, Flurstück 2/1 tlw.
Das Ingenieurbüro Schönherr hat die Entwurfsplanung kurzfristig ausgearbeitet.
Damit die Sitzungsfreien Sommermonate für das Verfahren genutzt werden können werden verwaltungsseitig empfohlen die nachfolgenden Punkte zu beschließen.
(Im Ratsinformationssystem SessionNet)
Entwurfsplanung, Begründung
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt mit dem Planentwurf
“Bebauungsplan für den Bereich
“RuheForst“ Hohenstein / Untertaunus“, Gemarkung Breithardt, das
Bauleitplanverfahren einzuleiten.
2.
Dem
Planentwurf ist die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Umweltprüfung und
Umweltbericht anhängig zu machen.
3.
In die
Entwurfsplanung ist die Vermessung des Parkplatzes und des Andachtsplatzes
einzuarbeiten.
4.
Abweichend
von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für Friedhöfe Pos. 10.2 (je 2.000 m²
Grundfläche mind. 10 Stellplätze) sind die als Bedarf ermittelte Anzahl von 18
Stellplätzen verbindlich vorzuhalten.
Dies entspricht je 5.000 m² reine
Bestattungsfläche /1 Stellplatz.
5.
Die im
Flächennutzungsplan ausgewiesene Waldparzelle ist im Bereich „RuheForst“ als
Wald mit überlagernder Zweckbestimmung Bestattungswald darzustellen.
Verfahrensschritte:
6.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 (1) BauGB sowie das Verfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
sind in gestuften Verfahren durchzuführen.
Der Beschluss der Gemeindevertretung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes ist nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sollte ein Teilstück (Parzellennummer) in der Vorlage fehlen oder durch die katastermäßige Änderung eine andere Flurbezeichnung erhalten, wird die Verwaltung ermächtigt dies nachzutragen bzw. zu berichtigen.
07.06.2017 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand stimmt
der Vorlage A3/027/2017 (Einleitung
Bauleitplanverfahren "RuheForst", Gemarkung Breithardt), mit den
Punkten 1- 6 in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der Gemeindevertretung
die Einleitung des Verfahrens mit den eingearbeiteten Positionen zu
beschließen |
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einstimmig beschlossen |
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19.06.2017 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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21.06.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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