Betreff
Einleitung Bauleitplanverfahren "RuheForst", Gemarkung Breithardt
Vorlage
GVER/011/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan aus 2002 / 2004 wurde das Plangebiet als Waldparzelle, in der Gemarkung Breithardt, ausgewiesen und genehmigt.

 

Der dargestellte Geltungsbereich des Bestattungswaldes umfasst eine Teilfläche der Parzelle Flur 36, Flurstück 29/2. Nach Vermessung des bestehenden Parkplatzes erweitert sich der Geltungsbereich um die entsprechende Parzelle Flur 36, Flurstück 2/1 tlw.

 

Das Ingenieurbüro Schönherr hat die Entwurfsplanung kurzfristig ausgearbeitet.

Damit die Sitzungsfreien Sommermonate für das Verfahren genutzt werden können werden verwaltungsseitig empfohlen die nachfolgenden Punkte zu beschließen.

 

 


(Im Ratsinformationssystem SessionNet)

Entwurfsplanung, Begründung

 


1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt mit dem Planentwurf “Bebauungsplan für den Bereich  “RuheForst“ Hohenstein / Untertaunus“, Gemarkung Breithardt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

2.    Dem Planentwurf ist die Begründung zum Bebauungsplan sowie die Umweltprüfung und Umweltbericht anhängig zu machen.

 

3.    In die Entwurfsplanung ist die Vermessung des Parkplatzes und des Andachtsplatzes einzuarbeiten.

 

4.    Abweichend von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für Friedhöfe Pos. 10.2 (je 2.000 m² Grundfläche mind. 10 Stellplätze) sind die als Bedarf ermittelte Anzahl von 18 Stellplätzen verbindlich vorzuhalten.

      Dies entspricht je 5.000 m² reine Bestattungsfläche /1 Stellplatz.

 

5.    Die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Waldparzelle ist im Bereich „RuheForst“ als Wald mit überlagernder Zweckbestimmung Bestattungswald darzustellen.

 

 

Verfahrensschritte:

6.    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie das Verfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind in gestuften Verfahren durchzuführen.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sollte ein Teilstück (Parzellennummer) in der Vorlage fehlen oder durch die katastermäßige Änderung eine andere Flurbezeichnung erhalten, wird die Verwaltung ermächtigt dies nachzutragen bzw. zu berichtigen.


07.06.2017

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand stimmt der Vorlage A3/027/2017 (Einleitung Bauleitplanverfahren "RuheForst", Gemarkung Breithardt), mit den Punkten 1- 6 in der vorgelegten Form zu und empfiehlt der Gemeindevertretung die Einleitung des Verfahrens mit den eingearbeiteten Positionen zu beschließen

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

19.06.2017

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

21.06.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen