1.    Die Mittel der Ortsbeiräte, über die sie entsprechend ihrer Einwohnerzahl verfügen können, betragen zurzeit 1.000,-€ pauschal plus 1,00€ pro Einwohner je Ortsteil.

Zukünftige Mittelanpassungen ändern nichts an dieser Richtlinie.

 

2.    Die Mittel dienen bevorzugt der Erhaltung der Bausubstanz und Grünanlagen in den jeweiligen Ortsteilen.

 

3.    Für die haushaltsmäßige Abwicklung gilt folgendes Verfahren

 

3.1  Die zuständigen Ortsbeiräte beschließen über die Verwendung von Ausgabemitteln für bestimmte Zwecke. Bis zu einer Höhe von 1.000,-€ werden die Aufträge über die Ortsbeiräte abgewickelt und die Rechnungen bei der Gemeinde eingereicht. Für Aufträge über 1.000,-€ ist ein Kostenvoranschlag bei der Gemeinde einzureichen. 

 

3.2  Eine Stellungnahme der Gemeinde wird innerhalb von 6 Wochen garantiert.

 

3.3  Die Ortsbeiräte haben darauf zu achten, dass Einzelmaßnahmen keine nachhaltigen Belastungen in Form von Folgekosten in künftigen Haushaltsjahren auslösen und keine Maßnahmen durchgeführt werden, die durch geplante spätere Investitionsmaßnahmen zu Doppelausgaben führen.

Sollten ausnahmsweise Folgekosten entstehen, ist das Budget des Ortsbeirats in Höhe der benötigten Mittel der nächsten 5 Jahre zu sperren.

 

3.4  Die Mittel der Ortsbeiräte sind aus Gründen der besseren Bewirtschaftung nach § 19 GemHVO übertragbar. Die Übertragung ist nur einmalig gestattet, mögliche Reste gelten als eingespart. Alle Budgets der einzelnen Ortsbeiräte werden zentral von der Gemeindeverwaltung bewirtschaftet.

 


Anlagenverzeichnis:

 


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