Inhalt
und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Wir berichten zunächst über
die Prüfung des achten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.
Im
Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel,
sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes
aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die
Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung
von Maßnahmen aufzeigen zu können.
Für
die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO).
Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die
Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.
Der vorliegende Schlussbericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt
eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.
Grundsätzliche
Feststellungen
Nach
eingehender und in den Kapiteln 3 und 4 dargestellter Prüfung, stellt das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Taunusstein fest, dass
ü
der Haushaltsplan der Gemeinde Hohenstein
im Jahr 2015 eingehalten wurde,
ü die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,
ü
bei den Einnahmen und Ausgaben, den
Erträgen und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren
worden ist,
ü
der Jahresabschluss 2015 nach § 114 HGO
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gemeinde darstellen,
ü
die Berichte nach §§ 112 HGO eine
zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermitteln,
ü
dass die Verwaltung in der
Gesamtbetrachtung ordnungsmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich handelte.
Prüfvermerk der Revision
Die
nach §§ 44-52 GemHVO vorgeschriebenen Unterlagen des Jahresabschlusses 2015
waren – soweit erforderlich – vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO
durch die Abteilung Revision und Controlling (dem Rechnungsprüfungsamt) der
Stadt Taunusstein geprüft werden.
Wir
können in der Gesamtbetrachtung feststellen, dass die Haushaltsführung
insgesamt ordnungsgemäß war.
Die
für den Einzelfall, aber auch darüber hinaus bedeutsamen Prüfungsfeststellungen
waren hervorzuheben und sollten zum Anlass genommen werden, Beanstandungen
auszuräumen bzw. Vorkehr gegen Wiederholungen von fehlerhaftem
Verwaltungshandeln zu treffen. Mit diesem Prüfungsvermerk ist die Erwartung zu
verbinden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen mit den künftigen
Abschlüssen vorgenommen werden.
Dieser
Bericht wurde der Verwaltung am 24.08.2017 zugeleitet. Auf ein
Abschlussgespräch wurde verzichtet.
Es bestehen unter diesen einschränkenden Prämissen keine Bedenken, dem
Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 114 HGO
auszusprechen.
Prüfbericht der Jahresrechnung 2015
Anlage zum Prüfbericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt das Prüfergebnis der Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.
13.09.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/083/2017 (Jahresrechnung 2015) in der
vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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08.11.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |