Betreff
Jahresrechnung 2015
Vorlage
GVER/021/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Inhalt und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Wir berichten zunächst über die Prüfung des achten doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.

Im Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel, sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können.

 

Für die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO). Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.

 

Der vorliegende Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.

 

Grundsätzliche Feststellungen

Nach eingehender und in den Kapiteln 3 und 4 dargestellter Prüfung, stellt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Taunusstein fest, dass

ü der Haushaltsplan der Gemeinde Hohenstein im Jahr 2015 eingehalten wurde,

ü die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,

ü bei den Einnahmen und Ausgaben, den Erträgen und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

ü der Jahresabschluss 2015 nach § 114 HGO ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darstellen,

ü die Berichte nach §§ 112 HGO eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermitteln,

ü dass die Verwaltung in der Gesamtbetrachtung ordnungsmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich handelte.

 

 

Prüfvermerk der Revision

Die nach §§ 44-52 GemHVO vorgeschriebenen Unterlagen des Jahresabschlusses 2015 waren – soweit erforderlich – vorhanden. Sie konnten im Sinne des § 128 HGO durch die Abteilung Revision und Controlling (dem Rechnungsprüfungsamt) der Stadt Taunusstein geprüft werden.

Wir können in der Gesamtbetrachtung feststellen, dass die Haushaltsführung insgesamt ordnungsgemäß war.

Die für den Einzelfall, aber auch darüber hinaus bedeutsamen Prüfungsfeststellungen waren hervorzuheben und sollten zum Anlass genommen werden, Beanstandungen auszuräumen bzw. Vorkehr gegen Wiederholungen von fehlerhaftem Verwaltungshandeln zu treffen. Mit diesem Prüfungsvermerk ist die Erwartung zu verbinden, dass die notwendigen Korrekturen und Ergänzungen mit den künftigen Abschlüssen vorgenommen werden.

Dieser Bericht wurde der Verwaltung am 24.08.2017 zugeleitet. Auf ein Abschlussgespräch wurde verzichtet.

Es bestehen unter diesen einschränkenden Prämissen keine Bedenken, dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 114 HGO auszusprechen.

 


Prüfbericht der Jahresrechnung 2015

Anlage zum Prüfbericht 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt das Prüfergebnis der  Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.

 


13.09.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/083/2017 (Jahresrechnung 2015) in der vorgelegten  Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

08.11.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen