Betreff
Grundsatzbeschluss zur Realisierung der Baulandentwicklung "Geisgarten" , Breithardt
Vorlage
GVER/022/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Gemeinde Hohenstein hat die Möglichkeit die im Lageplan rot markierte Fläche (I) zu erschließen.

 

Fläche:                                                                                                                         2,7 ha

Verkaufsfläche :                                                                                                ca. 2,0 ha

Erlös:                                                                                                                         3,3 Mio (165 EUR/qm)

Grunderwerb:                                                                                                  21.302 qm

Grunderwerbskosten inkl. NK:                                                468.644,00 EUR

Bestand:                                                                                                                4.339 qm

 

Erschließungskosten:                                                                      2.892.000,00 EUR

Honorar inkl. SiGeKo u. örtl. Baul.:                                                190.000,00 EUR

NK:                                                                                                              100.000,00 EUR

  • B-Plan/FNP
  • Vermessung
  • Gutachten

 

Die Erschließungskosten wurden je ha erhoben und mit § 44 HOAI, LP1-9, Zone: III, Satz: Min, NK: 4%, abgeglichen.

 

Den vorstehend aufgeführten Erschließungskosten steht ein Gewinn (Verkaufserlös ./. Summe aller Aufwendungen) in Höhe von 430.000,00 EUR gegenüber. Sicherheiten sind in allen Aufwandspositionen enthalten.

 

Für das Bauleitplanverfahren (NK), die Entwurfsplanung und aktualisierte Kostenschätzung (LP 1-3 HOAI, 93.000,00 EUR) sind 193.000,00 EUR zu veranschlagen.

 

Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist die grün markierte Fläche (II) als Kleingärten/Grünland auszuweisen um die faktische Baurechtslegitimierung zu unterbinden.

 

Die blaue Fläche (III) als Fortsatz im Außenbereich ist in diesem Zuge aus bauordnungsrechtlicher Sicht (RP-Darmstadt Frau Schwab) zu überplanen. Die Ausnutzung als MI ist gemäß Bestand, ohne weitere Ausnutzung, wiederzugeben.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Baulandentwicklung „Geisgarten“ gemäß Lageplan umzusetzen. Mittel sind im Haushalt berücksichtigt.

 


Im Ratsinformationssystem SessionNet

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Baulandentwicklung „Geisgarten“ gemäß Lageplan umzusetzen.


09.10.2017

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein beschließt die Vorlage A3/054/2017 (Grundsatzbeschluss zur Realisierung der Baulandentwicklung "Geisgarten" OT1) in der vorgelegten Form. 

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

06.11.2017

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

08.11.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen