Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 02.03.01/2159.843831 (TSF-W)
Vorlage
GVER/025/2017
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2016 wurde bei der Haushaltsstelle (HHSt) 02.03.01/2159.843831 eine investive Mittelüberschreitung oberhalb der Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Auszahlung obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der Gemeindevertretung. 

 

Die Mittelüberschreitung beläuft sich auf 12.230,18 € und resultiert aus fehlerhafter Veranschlagung, da nicht die Brutto- sondern lediglich die Netto-Ausgaben (also abzüglich der Landeszuweisung) veranschlagt wurden.  

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen bei der HHSt 02.03.01/2159.843831 wird auf eine nicht im Haushaltsplan 2016 eingeplante korrespondierende Investitions-zuweisungen des Landes Hessen in Höhe von 35.688,10 € zurückgegriffen.    

 


keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei 02.03.01/2159.843831 (TSF-W) in Höhe von 12.230,18 Euro für das Rechnungsjahr 2016 zu.

 


09.10.2017

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/092/2017 [Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei 02.03.01/2159.843831 (TSF-W)] in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

 

06.11.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen