Bekanntgabe von
genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Der Gemeindevorstand hat folgende
über- und außerplanmäßigen Ausgaben für die Rechnungsjahre 2013 und 2014
beschlossen, die gemäß § 100 HGO der Gemeindevertretung noch zur Kenntnis zu
geben sind:
Haushaltsstelle |
Titel |
Betrag in Euro |
Beschluss Gemeindevorstand vom |
Erläuterung |
Deckung |
10.01.01/1018.843832 |
Erwerb
von Vermögensgegenständen < 410 € |
1.388,60 |
04.11.2013 |
Ersatzbeschaffung
Tische für Aubachhalle |
10.01.01.670004 |
02.01.05/2096.843832 |
Erwerb
von Vermögensgegenständen < 410 € |
1.020,00 |
14.03.2014 |
Auskauf von 3 Signaturpads für das Einwohnermeldeamt aus dem Leasingvertrag |
01.01.12.671002 |
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 HGO zur Kenntnis.