Der Gemeindevorstand hat überplanmäßigen Ausgaben für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 beschlossen, die gemäß § 100 HGO der Gemeindevertretung noch zur Kenntnis zu geben sind.
Siehe Anlage
Liste über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die vorgelegten über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Jahre 2016 und 2017 zur Kenntnis.
04.08.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand stimmt
der Vorlage A1/075/2017 [Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe, Auskauf
mpsARES aus Leasingvertrag] in der vorgelegten Form zu. |
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einstimmig beschlossen |
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25.10.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A1/098/2017 (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben) in der vorgelegten Form zu. |
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einstimmig beschlossen |
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25.10.2017 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage A1/100/2017 (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen, Haushaltsjahr 2017) in der vorgelegten Form zu. |
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einstimmig beschlossen |
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08.11.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |