Seitens der Gemeindeverwaltung Hohenstein wurde in 2014 erkannt, dass eine nachhaltige Ertüchtigung oder Umstrukturierung der Abwasserbehandlung erfolgen muss. Da die Aufgabenstellung um die Teichkläranlagen Regional von gleicher Bedeutsamkeit ist, hat die Verwaltung ihre Kontakte zu den Nachbarkommunen genutzt, um den Weg für einen Interessenaustausch vorzubereiten und um mögliche Synergien zu erfassen.

 

Am 10.07.2014 wurden mit den nachfolgenden Beteiligten, der

 

Stadt Taunusstein                          Herrn Totsche und Herr Hahn

Gemeinde Hünstetten                 in Vertretung durch dem KBV Herr Fink und Herr Gilberg und

Gemeinde Aarbergen   Herr Scheliga und Herr Burkhardt

 

in Rede gestellt, gemeinsam an einer Studie für Lösungen einer künftige Abwasserreinigung zu arbeiten. Die Gemeinde Hohenstein übernahm aufgrund der bereits erbrachten Leistung hierzu die Leitung. Die Gemeinde Aarbergen sah für sich keinen Bedarf, unterstützte aber bei der Datenerhebung.

 

Am 31.10.2014 wurde mit Herrn Fink und Herrn Totsche die Inhalte der Studie abgestimmt.

 

Mit Beschluss des Gemeindevorstandes der Gemeinde Hohenstein vom 01.12.2014 zur Vorlage A3/074/2014 wurde der Auftrag zur Abwasserstudie erteilt.

 

Am 23.11.2015 erfolgte eine erste Abstimmung mit dem RTK über die Inhalte der Studie, respektive der zu erwartenden Auflagen.

 

Im Verlauf der Arbeiten des IB-Hartwig erteilten die Stadt Taunusstein und die Gemeinde Hünstetten gegenüber dem IB-Hartwig weitere Aufträge zur Untersuchung von autarken Einzellösungen.

 

Mit Schreiben vom 26.01.2016 erfolgte eine Änderung des Überwachungswertes Pges von 4,5 mg/l auf 6,5 mg/l für die KLA OT1

 

Am 14.03.2016 erfolgte im Rathaus der Gemeinde Hohenstein gegenüber den Beteiligten der Studie eine Präsentation durch das IB- Hartwig. Neben der Gemeinde Hohenstein waren vertreten:

 

             Gemeinde Aarbergen: Herr Scheliga und Herr Lemm

             Stadt Taunusstein: Herr Zehner, Herr Totsche und Herr Hahn

             Gemeinde Hünstetten: Herr Kraus, Herr Schneider und Herr Voigt

             KBV Bad Camberg: Herr Fink

             CDM Smith: Herr Best-Theuerkauf

 

Mit Abschluss der Präsentation wurden die Beteiligten angehalten sich schriftlich zu einer weiteren Zusammenarbeit zu äußern bzw. auf politischer Ebene ihre Entscheidung mitzuteilen.

 

Die Gemeinde Aarbergen vertrat die Auffassung, alles zu unterstützen, was die Gemeinde Aarbergen kein Geld koste, da man derzeit keine Notwendigkeit für derartige Kooperationen sehe und alleine sehr gut zu Recht komme.

 

Der KBV unterbreitete der Gemeinde Hünstetten ein Gegenangebot, um Ortsteile von der Gemeinde Hünstetten nicht im eigenen Verbandsgebiet zu verlieren.

 

Die Stadt Taunusstein wollte sich nicht unter eine fremde Regie stellen und konnte zudem auf eigenen Kapazitäten innerhalb ihres Verbandes zurückgreifen.

 

Mit der Einladung vom 14.04.2016 für den 02.06.2016 im Rathaus der Gemeinde Hohenstein, wurden die Beteiligten der Genehmigungsbehörden über die Thematik in der Gemeinde Hohenstein informiert.

 

Am 18.05.2016 hatte der RP-Darmstadt zum Thema Phosphoreliminierung geladen.

 

Mit Schreiben vom 02.08.2016 wurde die Gemeinde Hohenstein über die Bescheidanpassung durch den RTK informiert mit der Auflage eine Stellungnahme hinsichtlich der Aufgabenstellung aus dem Bescheid zu verfassen.

 

Am 22.09.2016 wurden die Stadtwerke Bad Schwalbach mit nachfolgendem Inhalt kontaktiert:

 

             Wie hoch sind die geplanten bzw. notwendigen Investitionskosten zur Erhaltung der Anlage und Erfüllung der Auflagen heute, in 25 Jahren und 50 Jahren

             Bestehen Auflagen aus der WRRL, Anforderung an die P-Eliminierung

             Wie gut ist die derzeitige Reinigungsleistung hinsichtlich P

             Unter welche Größenklasse fällt ihre Anlage

             Wie ist die derzeitige Auslastung hinsichtlich der genehmigten EW’s. Gibt es freie Kapazitäten?

             Wie hoch ist der nach EW enthaltende Anteil der Abwasserabgabe für die Gemeinde Hohenstein (41.116,30 EUR)

 

Von der CDU Fraktion wurden hierzu Fragen formuliert. Deren Beantwortung gemäß Schreiben vom 29.11.2016 ist als Anlage beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 07.10.2016 hat die Gemeinde Hohenstein ihre Stellungnahme beim RTK mit Antrag auf Fristverlängerung zu der Bescheidlage vom 02.08.2016 abgegeben.

 

21.11.2016 Auftragserteilung des Gemeindevorstandes an CDM Smith zur Erarbeitung nachfolgender Aufgaben.

 

  • 1. Eignungsprüfung der Sammeltrassen aus genehmigungsrechtlicher Sicht
  • 2. Eignungsprüfung der Standorte für eine ZKA aus genehmigungsrechtlicher Sicht
  • 3. Ermittlung und Abstimmung des Leitfadenprogramms mit dem RTK 

 

Am 27.01.2017 erfolgt eine Rücksprache mit den Stadtwerken Bad Schwalbach, siehe Protokoll.

 

Die Fraktionen der Gemeinde Hohenstein haben sich entschlossen, die Inhalte des Themenkomplexes in einem Arbeitskreis AK-Abwasser zu behandeln. Der Prozess wurde in vier Regieprotokollen dokumentiert, siehe Anlagen.

 

  • Protokoll AK-Abwasser 21.11.2016
  • Protokoll AK-Abwasser 03.04.2017
  • Protokoll AK-Abwasser 29.05.2017
  • Protokoll AK-Abwasser 29.01.2018

 

Am 29.01.2018 wurde seitens des beauftragten Ingenieurbüros Werner Hartwig aus Wiesbaden eine Fortschreibung der bestehenden Abwasserstudie präsentiert. Inhaltlich spiegelt diese den Arbeits- und Ergebnisprozess des AK-Abwassers wieder.

 

Die Genehmigungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises, Untere Wasserbehörde gewährte mit Schreiben vom 30.11.2017 eine Verlängerung der Erlaubnis für die Teichkläranlage Strinz-Margarethä bis zum 21.12.2018. Zudem sei bis zum 28.02.2018 eine ausgearbeitete Planung zu den geplanten Maßnahmen vorzulegen. Eine Leitfadenbetrachtung sei bis zum 30.06.2018 vorzulegen. Siehe Anlage.

 

Am 22.01.2018 erfolgte eine Rücksprache mit Frau Drum-Hilscher von der Unteren Wasserbehörde. Unter Verweis auf den kommenden AK am 29.01.2018 habe die Gemeinde Hohenstein bis zum April 2018 verbindliche Ergebnisse über eine übergreifende Lösung der Abwasserbehandlung in der Gemeinde Hohenstein vorzulegen.

 

Seitens des AK am 29.01.2018 werden folgende Inhalte zum Themenbereich der Neuordnung der Abwasserlandschaft in der Gemeinde Hohenstein empfohlen.

 

·         Der AK spricht sich für eine zentrale Kläranlage in der Gemeinde Hohenstein aus.

·         Die Ortsteile Breithardt, Steckenroth, Holzhausen über Aar, Strinz-Margarethä und Hennethal, sollen künftig ihre Abwässer in einer zentralen Kläranlage behandeln.

·         Als bevorzugte Abwasserbehandlungstechnik wird sich für die SBR-Technik entschieden. Diese bietet für die Zukunft, im Rahmen ihrer Größenklasse, die besten Möglichkeiten gesetzlichen Auflagen in der Reinigungsleistung und Grenzwertgebung entgegenzutreten.

·         Die Standorte Breithardt und Strinz-Margarethä sollen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, Immissionsbelastung und Zukunftsfähigkeit tiefer untersucht und eine vorzugsvariante empfohlen werden.

·         Die Investitions- und Unterhaltungskosten für eine Abwasserbehandlung der Abwässer aus Hohenstein Born in einer künftigen eigenen zentralen Kläranlage sollen den laufenden Kosten der Stadtwerke Bad Schwalbach gegenüber gestellt werden.

·         Die Ergebnisse des AK sollen auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung am 05.03.2018 zur Abstimmung gestellt werden.

 


Besprechungsprotokoll Stadtwerke Bad Schwalbach 27.01.2017

AK 21.11.2016

Anfrage der CDU Fraktion Hohenstein 19.11.2016

AK 03.04.2017

AK 29.05.2017

Schreiben RTK 30.11.2017

Fortschreibung der Abwasserstudie IB-Hartwig

AK 29.01.2018

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:

 

·         Die Ortsteile Breithardt, Steckenroth, Holzhausen über Aar, Strinz-Margarethä und Hennethal, sollen künftig ihre Abwässer in einer zentralen Kläranlage behandeln.

·         Als bevorzugte Abwasserbehandlungstechnik wird sich für die SBR-Technik entschieden. Diese bietet für die Zukunft, im Rahmen ihrer Größenklasse, die besten Möglichkeiten gesetzlichen Auflagen in der Reinigungsleistung und Grenzwertgebung entgegenzutreten.

·         Die potentiellen Klaranlagenstandorte Breithardt und Strinz-Margarethä sollen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, Immissionsbelastung und Zukunftsfähigkeit tiefer untersucht und eine Vorzugsvariante empfohlen werden.

·         Die Investitions- und Unterhaltungskosten für eine Abwasserbehandlung der Abwässer aus Hohenstein Born in einer künftigen eigenen zentralen Kläranlage sollen den laufenden Kosten der Stadtwerke Bad Schwalbach gegenüber gestellt werden und bei darstellbarer Wirtschaftlichkeit in die Planungen nach Punkt 2 des Beschlussvorschlages mit einbezogen werden. 


14.02.2018

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/004/2018 (Neuordnung der Abwasserlandschaft) in der vorgelegten Form zu beschließen.

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

26.02.2018

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

28.02.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen