Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat
in der Sitzung vom 26.06.2017 die Aufstellung
der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan „RuheForst Hohenstein / Untertaunus“ mit Umweltprüfung und Umweltbericht im Ortsteil
Breithardt beschlossen.
Die Benachrichtigung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
i.V.m. § 4 a BauGB, erfolgte mit Schreiben
vom 28.08.2017
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB wurde vom 04.09.2017 bis einschließlich 06.10.2017 durchgeführt. Parallel wurden hierzu die Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB mit Frist bis 06.10.2017 beteiligt.
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Im Rahmen der
Offenlage, gemäß § 3 (1) BauGB, wurden keine Anregungen und Bedenken durch die Öffentlichkeit
hervorgebracht.
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Die eingegangenen
Anregungen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, mit
der entsprechenden Abwägung zu dem Verfahren gem. § 4 (1) BauGB, sind dieser
Beschlussempfehlung als Anlage Blatt 1 – 28 beigefügt.
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Die Träger
öffentlicher Belange, die keine Anregungen geäußert haben, sind lediglich in einer der Abwägung beigefügten
Liste erfasst. Die Originalschreiben liegen der Verwaltung vor.
Die in o. g. Verfahren vorgetragenen Anregungen (Abwägung) sind in den beigefügten textlichen und zeichnerischen Planentwurf
einzuarbeiten.
Die wesentlichen
Aspekte der
Abwägungsempfehlung entfallen auf die nachfolgenden Positionen
Träger öffentlicher
Belange (TÖB): Hessen Forst
Forstamt Bad Schwalbach
1.
Hessen Forst regt an, die reduzierte Jagdausübung
mit den Jagdpächtern in einem Nachtrag zum Pachtvertrag neu zu regeln
2.
und vorhandene Jagdeinrichtungen aus dem befrieden
Bereich zu entfernen.
3.
Die Jagdausübungsberechtigten informieren vier
Wochen vor einer gepl. Gesellschaftsjagd (im direkten Umfeld des
Bestattungswaldes) den RuheForst Betreiber, damit Beisetzungstermine abgestimmt
werden können.
Träger öffentlicher
Belange (TÖB): Hessen
Archäologie/Denkmalamt
Im
nordwestlichen Bereich des RuheForst sind auf einer Fläche von ca. 1 ha
Hügelgräber dokumentiert.
1.
Die Aufnahmen der georeferenzierten Hügelgräber
sind in den Bebauungs-planentwurf zu integrieren.
2.
In den textlichen Festsetzungen ist zu dokumentieren,
dass die zu schützende Fläche von Bestattungen frei zu halten ist.
Träger öffentlicher
Belange (TÖB): Rheingau-Taunus-Kreis
Fachdienst III.2 Umwelt
Die
Naturschutzbehörde hat ein artenschutzrechtliches Gutachten angefordert,
insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich besonders geschützten Arten (Rote
Liste) wie die Wildkatze, die Haselmaus und die Erfassung von Bruthöhlen.
Die Thematik
wurde im Abstimmungstermin vor Ort, mit Herrn Wiche -Untere Naturschutzbehörde-
und dem Planungsbüro CDM Smith / Herrn Best-Theuerkauf erörtert. Herr
Best-Theuerkauf hat insbesondere gemäß Protokoll (siehe Mail v. 11.12.17)
nachfolgende Schwerpunkte dokumentiert.
1.
Errichten einer Schutzzone für den Lebensraum der
Haselmaus durch Anpflanzung von Haselnusssträuchern.
2.
Zum Schutz der Wildtiere ist in die
Friedhofsatzung aufzunehmen, dass das Betreten des RuheForst nach 19:30 Uhr
nicht mehr gestattet ist.
3.
Die Einfriedung ist offen zu gestalten,
insbesondere Durchlässe für die Wildkatze sind zu gewährleisten.
4.
Der Bestattungswald ist mit Edellaubbäumen
aufzuforsten.
Liste TöB-Beteiligung:
- Abwägung Träger öffentlicher Belange Blatt 1 – 28 m. Anlagen
- Abwägung Öffentlichkeit Blatt 1
-
Bebauungsplanentwurf mit integriertem Grünordnungsplan
- Begründung (zur besseren Transparenz ist die Abwägung in rot erläutert)
-
Umweltbericht fehlt (Gutachten Büro CDM Smith
lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor)
- Mail: Stellungnahme Büro CDM Smith / Herr Best-Theuerkauf vom 11.12.2017
- Gutachten Labor Gumm
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Hohenstein beschließt die Abwägungsempfehlung über den Bebauungsplanentwurf für den Bereich RuheForst Hohenstein / Untertaunus in der
Gemarkung Breithardt, mit den nachfolgenden Punkten:
1. Die
als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen (Blatt 1 – 28) zu den während der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB i.V.m. § 4 a BauGB und der
öffentlichen Auslegung (keine
Stellungnahme erfolgt) gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanentwurf „RuheForst Hohenstein / Untertaunus“, mit Umweltprüfung und Umweltbericht,
vorgetragenen Anregungen (in der Zeit vom 04.09.2017 bis 06.10.2017) werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplanentwurf „RuheForst Hohenstein / Untertaunus“, im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem
Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem
Grünordnungsplan wird mit den im Rahmen der Abwägung (Pos. 1) genannten Änderungen gemäß § 4 (1) BauGB
beschlossen.
3.
Der Umweltbericht
ist entsprechend
der neuesten Gesetzesänderungen zu überarbeiten.
4. Das
Abstimmungsergebnis mit der UNB ist in Form eines Gutachtens von dem Planungsbüro
CDM Smith zu erstellen. Die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und in die Planung / Begründung
einzuarbeiten.
5. Das
Bodenmechanische Gutachten des Labors Gumm vom 15.01.2018 ist Bestandteil der
Planunterlagen.
6. Der Gemeindevorstand wird angewiesen, das Verfahren mit den beschlossenen Unterlagen gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) weiter zu betreiben.
14.02.2018 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A3/01/2018
(Abwägungsbeschluss über die
Entwurfsplanung für den Bereich RuheForst Hohenstein / Untertaunus, Gemarkung
Breithardt, mit den Punkten 1 - 6), in der
vorgelegten Form zu beschließen
und das Verfahren für den
Bebauungsplanentwurf mit integriertem Grünordnungsplan, Umweltbericht und
Umweltprüfung mit den
Einarbeitungen, gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB weiter zu betreiben. |
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einstimmig beschlossen |
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26.02.2018 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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28.02.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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Wird mündlich vorgetragen |
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