Betreff
Wahl der Schöffen/innen
Vorlage
GVER/014/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die Amtszeit der zurzeit amtierenden Schöffen/innen endet mit Ablauf des Jahres 2018.

Die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen/innen für die Amtszeit 2019 bis 2023 sind von der Gemeinde aufzustellen. Vom Präsident des Landgerichts Wiesbaden wurde die Zahl der auf die Gemeinde Hohenstein entfallenden Schöffen/innen wie folgt festgelegt:

1.    Für die Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden zwei Vorschläge

2.    Für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Wiesbaden zwei Vorschläge

Folgende Personen sind mit der Aufstellung als Schöffen/innen einverstanden:

                Herr Lars Rottschäfer

                Frau Ruth Düro

                Herr Peter Wolfschütz

                Herr Rainer Guckes

                Frau Rita Tübel

                Frau Carolin Hänel

                Frau Ingrid Müller-Schlick

                Herr Karlheinz Zorn

                Frau Gabriele Schmidt 

                Herr Heinz May               

                Frau Birgit Dietrich

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Die Vorschlagsliste ist nach ihrer Aufstellung in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegungsfrist ist vorher öffentlich bekanntzugeben. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist Einspruch erhoben werden.

Nach dieser Frist werden diese Vorschläge an das Amtsgericht Bad Schwalbach weitergeleitet. Dort werden danach für jedes Gericht je ein/e Schöffe/in und ein/e Vertreter/in bestimmt.

 


Bewerbungsbögen 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein schlägt die in der Vorlage genannten Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vor.


16.05.2018

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage Nr. A2/009/2018 (Wahl der Schöffen/innen) für die Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden und für das gemeinsame Schöffengericht bei dem Amtsgericht Wiesbaden zuzustimmen

einstimmig beschlossen

 

 

30.05.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen