Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Der Gemeindevorstand wird beauftragt ein, durch einen öffentlich bestellten Gutachter vorzulegendes Gutachten einzuholen, um die Sanierungskosten der Alten Schule Holzhausen über Aar zu ermitteln. Das Gutachten ist der Gemeindevertretung in der Juni-Sitzung vorzulegen.

 

Der Gemeindevorstand wird ferner beauftragt den Verkauf der Alten Schule Holzhausen über Aar, unter Berücksichtigung der Vergabebedingungen (a. Sanierungsverpflichtung, b. Nutzungskonzept, c. Mietvertrag / Mietverlängerungsoption, d. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters, e. Sanktionsmöglichkeiten) vorzubereiten und der Gemeindevertretung den Vergabevorschlag zur endgültigen Beschlussfassung ebenfalls in der Juni-Sitzung vorzulegen.