Um die Überwachung des fließenden Verkehrs durchführen zu können, wurden verschiedene Angebote eingeholt. Als Optionen kommen zum Einen der Kauf der Messtechnik in Frage oder die Überwachung mit Hilfe eines Dienstleistungsunternehmens.
Variante 1
Kauf der Messanlage und Ausrüstung
·
Von
der Firma Leivtec aus Wetzlar liegt ein Angebot über den Kauf einer Messanlage
vor. Das Angebot Leivtec XV3 mit Digitaltechnik beinhaltet die Messausrüstung,
den Zubehör für die Blitzmessungen und die Herstellereinweisung. Die reinen
Anschaffungskosten der Anlage belaufen sich auf rund 42.000 €.
·
Von
der Firma Jenoptik aus Mannheim wurden uns die Messanlage TraffiStar S 350 im
MiniRack angeboten. Um die Flexibilität bei der Verkehrsüberwachung und damit
auch die Kosteneffizienz zu erhöhen, wird der Laserscanner mit der Smart Camera
IV in einem MiniRack kombiniert. Dies kann in den unterschiedlichsten
Überwachungssystemen zum Einsatz kommen – sowohl stationär in einem Gehäuse wie
dem TraffiTower 2.0 als auch semistationär mit der SemiStation oder mobil in
verschiedenen Anwendungen.
Die reinen Anschaffungskosten der
MiniRack mit Laserscanner belaufen sich auf ca. 50.000 €. Die Messanlage kann
in einer Säule (ca. 32.000 € bis 40.000 €), einer SemiStation (ca. 150.000 €),
auf Stativ (ca. 15.000 €) oder in einem Messfahrzeug (ca. 25.000 bis 40.000 €)
eingesetzt werden.
Variante 2
Inanspruchnahme eines
Dienstleistungsunternehmens
·
Die
Firma BA Technology Service aus Freigericht hat uns im Juni 2018 ihr
Verkehrsüberwachungskonzept vorgestellt, welches die komplette Organisation von
digitalen Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen des Erlasses zur
Verkehrsüberwachung in Hessen bietet. Der Service beinhaltet auch die
Unterstützung bei rechtlichen Fragen zur Geschwindigkeitsüberwachung durch die
örtliche Ordnungsbehörde, Auswahl und Verwaltung der Meßstellen und Erstellung
von Verkehrsstatistiken.
Von der Firma BA Technology werden das
Fahrzeug sowie das digitale Messgerät gestellt. Der Dienstleister gewährt einen
einfachen und schnellen Aufbau des Systems an bis zu vier Standorten pro
Tagesmessung, zeitliche Flexibilität bezüglich der Messtage, Technischer
Support vor, während und nach der Messung. Bei Notwendigkeit kann die Hilfe
einer technischen Hilfskraft in Anspruch genommen werden. Die Software
beinhaltet die Verwaltung der Messstellen sowie alle rechtsrelevanten
Informationen.
Die
Angebotsbestandteile Miete sind folgende:
-
Ein
Messtag kann an 7 Tagen pro Kalenderwoche ab 0:00 bis 24:00 Uhr beginnen. An
Sonn- und Feiertagen wird kein Aufschlag berechnet. Es gilt eine maximale
Zeitdauer von bis zu 10 Stunden inkl. Aufbau /Installation der Messgeräte an
den verschiedenen Messstandorten.
-
Bereitstellung
der für die Durchführung der digitalen Geschwindigkeitsmessungen notwendigen
Geräte
-
Bereitstellung
eines geeigneten Messfahrzeuges (drei verschiedene Fahrzeuge stehen zur
Auswahl)
-
Verschlüsselte
Funk- bzw. Wlan Übertragung zum Messfahrzeug
-
Technische
Unterstützung durch einen geschulten Mitarbeiter
-
Bereitstellung
der notwendigen Software
-
Die
Beweismittel werden ausschließlich von der Kommune erhoben. Die
Original-Falldaten werden durch die Kommune gesichert, umgewandelt, ausgewertet
und nachverfolgt.
Die Tagesmiete je Messtag bei 30
Messtagen und einer einjährigen Laufzeit belaufen sich auf 550,00 € netto.
Optional
Angebotsbestandteile Service:
-
Vorher-
und Nachher- Messungen zur Dokumentation der Notwendigkeit und der Wirksamkeit
der Geschwindigkeitskontrollen mit einem digitalen Verkehrszählgerät
-
Browserbasierte
Verwaltung von Messplänen, Messstellen und Messstatisitiken.
-
Mittels
Software hat die Verwaltung jederzeit Einblick in die aktuellen Messungen und
Messstellen
-
Bereitstellung
von Statistiken und Auswertungen
-
Stete
Überwachung der Rechtslage im Bereich der Verkehrsüberwachung
-
Ständige
Schulung der Ordnungspolizisten bezüglich Messung, Auswertung, Nachverfolgung
und Verhalten vor Gericht
-
Die
Fallauswertung kann während der Messung im Fahrzeug erfolgen
Die Servicegebühr je Messtag bei 30
Messtagen und einer einjährigen Laufzeit belaufen sich auf 190,00 € netto.
Somit
beträgt die Tagesmiete je Messtag bei 30 Messtagen und einer einjährigen
Laufzeit 740,00 € netto.
·
Im
Mai 2018 wurde uns von der Firma DMT Digitale Messtechnik aus Wiesbaden
ebenfalls ihr Verkehrsüberwachungskonzept vorgestellt, das Konzept beinhaltet
die komplette Organisation. Die mobile Version des Einheitssensor ES 3.0
zeichnet sich durch die vielfältigen Mess- und Einsatzmöglichkeiten aus, und
arbeitet vollautomatisch, somit können Bedienfehler weitgehend ausgeschlossen
werden. Der Einheitssensor ES 3.0 ist ein passives Messsystem, ist daher nicht
zu orten und kann zu beweissicheren Dokumentation des an- und abfließenden
Verkehrs mit zwei Kamerasystemen betrieben werden. Der Einheitssensor ES 3.0, das
volldigitale Geschwindigkeitsmessgerät definiert den neuen Standard in der
Verkehrsüberwachung. Digitale Falldaten und Bilder können mittels EsoDigitales
II bereits im Einsatzfahrzeug von dem Messbeamten ausgewertet werden.
Uns wurde ein Angebot für eine mobile
Verkehrsüberwachungsanlage mit den nachstehenden Dienstleistungen vorgelegt:
-
Ein
mobiler ES 3.0 Einseitensensor inkl. zwei Fotografieeinrichtungen
-
Stellung
eines Fahrzeugbegleiters zum Führen des Trägerfahrzeuges
-
Auswertesoftware
für den Messbeamten zur Datenaufbereitung im Messfahrzeug während der Messung
-
Kein
Aufschlag für Messungen am Wochenende
-
Flexibler
Messstellenwechsel
-
Unterstützung
bei Einrichtung neuer Messstellen
-
Versicherung
des Trägerfahrzeuges sowie der Messtechnik
-
Kostenfreie
Schulungen vor Ort auf Messsysteme der eso GmbH (bis zu 4 Personen)
-
Die
Schulung erfolgt durch einen zertifizierten Dozenten, welcher durch den
Hersteller eso GmbH zertifiziert ist, das Verwaltungspersonal auf das
angebotene Messsystem auszubilden
-
Die
Auswertung der Falldaten erfolgt ausschließlich durch den Messbeamten der
Dienststelle. Zu diesem Zweck wird eine Auswertesoftware „Eso Digitales II“ zur
Verfügung gestellt.
-
Die
Archivierung und Prüfung der Rohdaten wird ausschließlich durch die zuständige
Behörde durchgeführt. Eine Referenzauswertesoftware ED II Viewer liegt hierzu
bereits vor.
Bei
einer Abnahme von mindestens 30 bis 40 Messtagen, beträgt die Tagesmiete (8
Stunden inkl. Auf- und Abbau) 460,00 € netto.
Um die Ordnungswidrigkeiten zu verarbeiten wird ein Programm benötigt, welches von der ekom 21 angeboten wird. Owi 21 ist ein Standardverfahren für alle Ordnungswidrigkeiten. Die Ordnungsbehörden bearbeiten Vorgänge mittels elektronischer Akte für alle eingegangenen und versandten Dokumente. Parallel dazu bietet owi 21 die ZEVIS Online Abfrage der Fahrzeug- und Halterdaten, den Datenabgleich mit Melderegistern über XMeld. Die owi 21 Online-Anhörung bietet Betroffenen schließlich Einsicht in Verfahren und Beweismittel sowie die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf direkt im mehrsprachigen Internet-Portal zu äußern. Eine Online Bezahlfunktion rundet das Angebot ab.
Nach Auswertung der Falldaten im Messfahrzeug werden die vorhandenen Daten in der Verwaltung an die ekom 21 automatisiert übermittelt. Dort werden die Fahrzeughalter und alle relevanten Daten festgestellt und wieder zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung übermittelt.
Owi 21 unterstützt Ordnungsbehörden, Bußgeldstellen und Polizei bei allen Bearbeitungsschritten von Ordnungswidrigkeiten. Das Verfahren sorgt für die effiziente sowie rechtssichere Vorgangsbearbeitung inklusive digitaler Aktenführung, Dokumentablage und Datenaustausch mit anderen Behörden.
Angebotsinhalte:
Owi21
- einmalige Kosten / Anwenderschulung 1.040,00 €
Pro abgeschlossener Fall 1,34
€
pro
Bescheid Sonstige Fälle 3,00
€
Owi
21 - Online Anhörung – einmalige Kosten 270,00
€
Owi 21
– Online Anhörung – laufende Kosten 100,15
€*
*0,15 € fallen pro Transaktion an.
Es wird empfohlen einen entsprechenden Vertrag mit der Firma DMT Verkehrstechnik in Wiesbaden zu dem im Angebot genannten Konditionen zum 01.01.2019 abzuschließen. Die verwaltungsmäßige Abwicklung wird wohlwollend zur Kenntnis genommen.
In Beantwortung der Fragen, die die Gemeindevertretung der Gemeinde
Hohenstein in ihrer letzten Sitzung formuliert hat, soll an dieser Stelle im
Gesamtzusammenhang Rechnung getragen werden:
Das Ordnungsamt erledigt im Gesamtverbund aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Aufgaben auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Um die Bewältigung dieser hoheitlichen Aufgaben sicherzustellen, ist eine redundante Aufgabenwahrnehmung erforderlich. Durch diese Redundanz wird der reibungslose Ablauf sichergestellt. Über die hoheitlichen Leistungsbereiche hinaus werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ordnungsamt Tätigkeiten bearbeitet, die sowohl verwaltungsadministrativ, bürgeradministrativ, wie auch im Bürgerservicebereich anzusiedeln sind. Dies umfasst beispielsweise die touristische Vermarktung der Gemeinde Hohenstein, Unterstützung von Asylsuchenden, Koordination des Hohensteiner Bus'je, Koordinierung des Holzverkaufs (ab 2019) und Sicherstellung des Datenschutzes. Bei den vorstehend aufgeführten Aufgaben handelt es sich um Leistungen, die aus Sicht des Gemeindevorstandes nicht zwangsweise redundant besetzt sein müssen, wenngleich zumindest die vertretungsweise Erledigung der Aufgaben gewährleistet werden muss.
Personell wird derzeit der Bereich der touristischen Vermarktung (Synergienutzung im Rahmen der Aufmerksamkeit durch die Landesgartenschau) und der Bereich Datenschutz (Einführung der DSGV) mit einer befristeten Projektmitarbeiterstelle, die nicht im Stellenplan mit einer Stelle hinterlegt ist, abgedeckt. Die Stelle ist bis zum 31.12.2018 befristet. Die Stelle ist organisatorisch der Abteilung 2 zugeordnet. Aufgrund einer Vorbeschäftigung in diesem Bereich ist eine (ausnahmsweise) Vertretung bei Krankheit und Urlaub im Bereich des Bürgerservice möglich.
Aus der vorstehenden Beschreibung der nicht hoheitlichen Leistungsbereiche, dem stark gewachsenen Datenschutzbedürfnis und –erfordernis ergibt sich das Erfordernis der inhaltlichen Umorganisation der Abteilung 2. Ohne an dieser Stelle die abschließende Zuordnung einzelner Themenfelder und deren interne Aufteilung darzulegen, soll dennoch auf einige Aspekte hingewiesen werden.
1.
Insbesondere
die Sicherstellung des Datenschutzes wird aufgrund der neuen
Datenschutzgrundverordnung zunehmend auch bei der Gemeinde Hohenstein Raum
greifen. Die derzeitige Datenschutzbeauftragte ist, wie vorstehend beschrieben,
als Projektmitarbeiterin der Abteilung 2 (Bürgerservice und Ordnungsamt) organisatorisch
zugewiesen. Diese Stelle ist nach Ansicht des Dienststellenleiters zukünftig
eine Stelle mit 0,5 Vollzeitäquivalenten im Stellenplan vorzusehen.
Der Bereich der touristischen
Vermarktung soll ordnungsamtsintern in der Zuständigkeit aufgeteilt werden.
2.
Die
0,5 Vollzeitäquivalente der vorstehend benannten Projektmitarbeiterin
entfallen, was sich allerdings nicht auf den Stellenplan auswirkt und lediglich
im Bereich der Personalkostenplanung zu Veränderungen führt.
Aufgrund des vorgehend beschriebenen
Wegfalls redundanter Bearbeitungsvorgänge und der geplanten Neuorganisation der
Aufgaben, ergeben sich aus Sicht des Dienststellenleiters entsprechende
Kapazitäten, die sinnvoll für die Sachbearbeitung im Rahmen der Überwachung des
ruhenden und fließenden Verkehrs in Wert gesetzt werden können. Aufgrund des
Beschlusses der Gemeindevertretung, den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk
Aarbergen, Heidenrod, Hohenstein aufzulösen, wird die Überwachung des ruhenden
und fließenden Verkehrs wieder vom Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein
übernommen. Die zusätzlichen Aufwände hierfür sind im Sinne der
Gemeindevertretung budgetiert bis zur Höhe der bisherigen Kosten für den
gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk. Für das letzte, abgeschlossene
Haushaltsjahr, lagen die Gesamtkosten, die von der Gemeinde Hohenstein zu
tragen waren, bei 32.000 Euro (siehe Aufstellung).
3.
Diese
neuen, wieder von der Gemeinde Hohenstein in Eigenregie zu erledigenden
Aufgaben, werden teils durch Arbeitsverdichtung bei gleichzeitiger Umorganisation,
4.
teils
durch Schaffung einer neuen Stelle in Höhe von 0,5 Vollzeitäquivalenten der EG8
bewältigt werden können. Die Arbeitgeberkosten hierfür belaufen sich auf ca
21.000 Euro p.a..
5.
Durch
die organisatorische Verteilung der ordnungsbehördlichen Aufgaben im Rahmen der
Verkehrsüberwachung ergeben sich zwei derzeit absehbare Höhergruppierungen aus
der EG 6 in die EG 8. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 4.000 Euro p.a..
Die Bearbeitung der Fälle
(Auswertung) erfolgt zukünftig direkt im Fahrzeug während der Messung durch
einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin der Gemeinde Hohenstein. Die hierfür
erforderliche Software (ESO Digitales II) wird vom Dienstleister DMT kostenlos
zur Verfügung gestellt. Damit kann die Anwesenheitszeit der Mitarbeiterin der
Gemeinde Hohenstein während der Messung wertschöpfend genutzt werden. Die
gewonnen Rohdatensätze werden in das im Rathaus standortgebundene System OWI 21
der ekom 21 eingepflegt. Halterermittlung, Bescheiderstellung etc. erfolgen
automatisiert in diesem Programm. Kosten für die Bearbeitung und Zusendung der
Bescheide sind abhängig von der Fülle der Bescheide. Bis auf entstehende
Portokosten (ca. 3.000 Euro p.a.) werden die Arbeiten monetär nicht gesondert
bewertet, da sie in der Arbeitszeit erledigt werden. Durch den
bürgerfreundlichen Service von OWI 21 besteht die Möglichkeit für die Bürger
online Einsicht in die elektronische Akte zu erhalten und sich direkt zum
Vorwurf zu äußern. Abgerundet wird das Angebot durch ein implementiertes
Bezahlsystem. Damit geht die Gemeinde Hohenstein einen weiteren Schritt hin zum
digitalen Rathaus. Die kaufmännische Abwicklung, sowie das Mahnmanagement
erfolgt mit vorhandenen Kräften.
Durch den Einsatz von bis zu vier verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Arbeitsbereich ist die redundante Bearbeitung immer gewährleistet. Das bedeutet, dass vereinbarte Messtermine nicht ausfallen müssen bei Krankheit, Urlaub oder sonstgearteter dienstlicher Abwesenheit.
Durch die zu treffenden organisatorischen und personellen Maßnahmen kann zudem sichergestellt werden, dass kein zusätzlicher Ordnungspolizist eingestellt werden muss. Auch die Anschaffung eines Dienstfahrzeugs ist nicht vorgesehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden angehalten, festgestellte Verstöße im ruhenden Verkehr während Dienstfahrten (gezielt oder auch auf dem Wege zu dienstlichen Terminen) zu ahnden. Die Bearbeitung erfolgt hausintern mit bestehendem Personal.
Wie aus denen der Gemeindevertretung bereits zugegangenen Unterlagen bzgl. der Kosten des Ordnungsbehördenbezirkes ersichtlich ist, ergibt sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 keine Kostensteigerung an dieser Stelle.
Bisher an die Gemeinde Aarbergen gezahlt: ca. 33.000 Euro p.a.
Künftige Mehrbelastung der Gemeinde Hohenstein:
0,5 Stellen EG8 Ordnungsamt ca. 20.000 Euro p.a.
Höhergruppierung eine Stelle EG6 -> EG 8 ca. 2.000 Euro p.a.
Portokosten ca. 2.100 Euro p.a.
Softwarekosten OWI 21 (lt. Angebot) ca. 5.000 Euro p.a.
Bisher wurden die Einnahmen aus den Verwarngeldern mit dem Ordnungsbehördenbezirk verrechnet. Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass jährlich dreißig Messungen mit jeweils 100 Geschwindigkeitsüberschreitungen (bei 2-3 Messstellen pro Messtag) durchgeführt werden. Als Einnahmegrundlage wird ein durchschnittliches Verwarngeld in Höhe von 20 Euro kaufmännische konservativ angenommen. Daraus ergibt sich eine rechnerische Einnahme von 60.000 Euro.
Die Kosten für die Dienstleistung der Firma DMT sind als Sowiesokosten anzusehen, da diese auch bei einer nachgelagerten Bearbeitung der Gemeinde Aarbergen zu zahlen waren. Lediglich die Anzahl der durchgeführten Messtage kann zu einem höheren Kostenansatz führen, dem allerdings auch eine Steigerung der Verkehrssicherheit und höhere Einnahmen entgegenstehen und damit insgesamt zu einem positiven Ergebnis führen.
Dem Wunsch der Gemeindevertretung, die Kosten mindestens auf dem gleichen finanziellen Niveau zu halten, wie in den Jahren zuvor, wird damit Rechnung getragen. Vielmehr wird durch die Steigerung der Messtage die Verkehrssicherheit in Hohenstein erhöht. Es werden zukünftig auch Messungen in den Tagesrandzeiten und am Wochenende stattfinden können.
Keine Anlagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt die Vorlage GVER/023/2018 (Konzept Verkehrsüberwachung) in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
13.08.2018 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage
A2/018/2018 (Vertrag mit der Firma DMT Verkehrstechnik Wiesbaden) in der
vorgelegten Form zu und empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage zur
Kenntnis zu nehmen. |
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einstimmig beschlossen |
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27.08.2018 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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29.08.2018 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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