In § 3 Absatz 2 der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der
Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein wurde mit der letzten
Satzungsänderung die Geschwisterkind-Regelung geändert.
Dies
wird mit dieser Änderung wieder in den vorherigen Stand zurückversetzt.
Änderungssatzung zur
Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für
Kinder der Gemeinde Hohenstein
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein in der vorgelegten Form.
08.10.2018 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/101/2018
(Änderungssatzung zur Gebührenordnung zur
Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde
Hohenstein) in der vorgelegten Form zu zustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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23.10.2018 |
Sozialausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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24.10.2018 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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