Gemäß § 50 KWG hat die Vertretungskörperschaft über die Gültigkeit der
Wahl und über Einsprüche nach §§ 25, 49 zu beschließen,
1. ob der gewählte Bewerber nicht wählbar
und somit die ganze Wahl für ungültig zu erklären und eine Wiederholung der
Wahl im ganzen Wahlkreis anzuordnen ist,
2. ob im Wahlverfahren Unregelmäßigkeiten
in einzelnen Wahlbezirken oder im ganzen Wahlkreis, oder strafbare oder gegen
die guten Sitten verstoßene Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen,
vorgekommen sind, und deshalb eine Wiederholungswahl anzuordnen ist, oder
3. die Feststellung des Wahlergebnisses
unrichtig ist.
Liegt
keiner der genannten Fälle vor, so ist die Wahl von der Gemeindevertretung für
gültig zu erklären.
Das
amtliche Wahlergebnis wurde in der öffentlichen Sitzung des Wahlausschuss am
30. Oktober 2018 wie folgt öffentlich bekannt gemacht:
1. Zahl
der Wahlberechtigten: 4.961
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler: 3.758
3. Zahl der gültigen Stimmen: 3.653
Die Zahlen der für die beiden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Bauer, Daniel
Träger des Wahlvorschlags: Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD-
2.877 Stimmen; (78,8 %)
Hagenkötter, Kerstin
Träger des Wahlvorschlags: Christlich Demokratische Union Deutschlands –CDU-
776 Stimmen; (21,2%)
Nach den Stimmenzahlen ist der Bewerber: Daniel Bauer
zum Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein gewählt, da er mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Mit gleicher Bekanntmachung wurde jedem Wahlberechtigten Gelegenheit gegeben beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein binnen zwei Wochen schriftlich oder mündlich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Diese Frist ist am 14.11.2018 abgelaufen. Einsprüche liegen keine vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt das in der
Vorlage genannte Ergebnis. Gewählter Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein ist
Herr Daniel Bauer.
19.11.2018 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein der Vorlage A2/021/2018 (Gültigkeit
zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 28.10.2018) mit dem u.g.
Ergebnis zu beschließen. Gewählter Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein ist
Herr Daniel Bauer. Bürgermeister Bauer war während der Abstimmung abwesend. |
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einstimmig beschlossen |
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05.12.2018 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |