Die Anstalt für Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), wurde im Februar 2017 von den neun Gründungskommunen unterzeichnet und am 2.März 2017 vom Landrat genehmigt. Anschließend hat jede Gründungskommune die Satzung veröffentlicht, so dass am 8. April 2017 die offizielle Gründung vollzogen war. Die unterzeichnete Satzung ist als Anlage 1 beigefügt, in Anlage 2 befindet sich die Schlüsselung der Anteile zum Stand 1. Januar 2019 vor Beitritt der Gemeinde Hohenstein.
Am 2. Mai 2017 erwarb die AöR einen Anteil von 25,1 % an der Erneuerbare Energien Rheingau Taunus GmbH (e²) zu einem Kaufpreis von EUR 56.275,-. Parallel erwarb die pro regionale energie eG einen Anteil von 24,7 % an der e², deren Gesellschafter sich jetzt wie folgt darstellen:
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25,1 % Anstalt
für Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus AöR
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25,1 %
Rheingau-Taunus-Kreis
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25,1 % Süwag
Grüne Energien und Wasser GmbH
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24,7 % pro
regionale energie eG
Am 22. Januar 2018 erhielt die
AöR einen Förderbescheid des Landes Hessen in Höhe von EUR 100.000,-. Mit dem
Betrag unterstützt die Hessische Landesregierung die Interkommunale
Zusammenarbeit (IKZ) zwischen den Kommunen aus dem Rheingau-Taunus-Kreis, die
gemeinsam die AöR gegründet haben. Diese 100.000,- € stehen der AöR für die
Umsetzung der ersten Projekte in der e² frei zur Verfügung. Allein durch diese
Förderung wurde der Kaufpreis von 56.275,- € für die Beteiligung an der e²
kompensiert.
Bei der Gründung der AöR wurde von vorn herein großen Wert daraufgelegt, dass weitere Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises zu einem späteren Zeitpunkt beitreten können. Um den Aufwand eines Beitritts innerhalb der ersten beiden Jahre nach Gründung so gering wie möglich zu halten, wurde in der Satzung festgelegt, dass innerhalb dieses zweijährigen Zeitraums keine erneute Unternehmensbewertung durchgeführt wird, so dass sich der Anteil einer beitrittswilligen Kommune auf Basis des Kaufpreises des Anteils an der e² über EUR 56.275,- im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Stand 31.12.2012) ermittelt. Diese Regelung haben bisher drei Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises in Anspruch genommen: Die Gemeinde Waldems mit Wirkung zum 1. Juli 2017, die Gemeinde Hünstetten mit Wirkung zum 1. Januar 2018 und die Stadt Eltville am Rhein mit Wirkung zum 1. Januar 2019.
Im Falle eines Beitritts der Gemeinde Hohenstein an der AöR rückwirkend zum 1. Januar 2019 würde sich die in Anlage 3 beigefügte neue Schlüsselung der Anteile an der AöR ergeben. Die Einlage durch die Gemeinde Hohenstein beträgt EUR 2.299,29. Da zurzeit noch weitere Kommunen des Kreises ihren Beitritt zum 1. Januar 2019 prüfen, kann dieser Betrag noch nach unten abweichen und ist somit als maximaler Betrag zu verstehen.
Tätigkeiten der
Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus GmbH (e²)
Die Erneuerbare Energien
Rheingau-Taunus GmbH (e²) - vormals SolarProjekt Rheingau-Taunus GmbH - hat
folgenden Gesellschaftszweck:
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung,
der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus
erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Zudem werden
Maßnahmen zur Energieeffizienz durchgeführt. Tätigkeitsraum der Gesellschaft
ist das Kreisgebiet des Rheingau-Taunus-Kreises und das regionale Umfeld
Durch die gemischte Struktur der Gesellschafter – Kommunen, Landkreis, Bürgergenossenschaft und Energieversorger – ist in der Gesellschaft vielfältiges Knowhow zum Thema Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung vorhanden, welches sich gegenseitig sehr gut ergänzt.
Zurzeit stehen 4 Projekte kurz vor der Beauftragung bzw. befinden sich im Bebauungsplanverfahren:
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QuartierKraftwerk
in Heidenrod
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750 kWp
Photovoltaikanlage in Heidenrod
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750 kWp
Photovoltaikanlage in Hünstetten
·
750 kWp
Photovoltaikanlage in Niedernhausen
Weitere Projekte befinden sich in der Vorprüfung.
Der Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr betrug 57.271,73 €. eine Kurzfassung des Jahresabschlusses 2017 ist als Anlage 4 beigefügt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in Ihrer Sitzung am 05.10.2015 den Beitritt zu dieser Anstalt des öffentlichen Rechts mehrheitlich beschlossen. Da jedoch im Zuge des Gründungsverfahrens die Satzung geändert wurde, wird ein erneuter Beschluss über den Beitritt der Gemeinde Hohenstein notwendig.
Satzung der AöR unterzeichnet
Schlüsselung der Anteile vor Beitritt Hohenstein
Schlüsselung der Anteile nach Beitritt Hohenstein
Jahresabschluss e2 2017 Kurzfassung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Beitritt zur Anstalt für Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus, eine Anstalt öffentlichen Rechts, rückwirkend zum 01.01.2019.
30.01.2019 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/008/2019 (Beitritt zur Anstalt für Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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18.02.2019 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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20.02.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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