Im Zuge der
Jahresabschlussarbeiten für das Rechnungsjahr 2018 wurden im Zusammenhang mit
der Umsetzung der Maßnahme 2198 (Sanierung
L3274, Langgasse) mehrere investive Mittelüberschreitungen oberhalb der
Erheblichkeitsgrenze (7.500,00 €) festgestellt. Die Genehmigung von erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben obliegt gem. § 100 Abs. 1 S. 3 HGO der
Gemeindevertretung.
Die
Mittelüberschreitungen stellen sich wie folgt dar:
HHSt.
11.01.02/2198.842852 = 41.389,40 €
HHSt.
12.02.01/2198.842852 = 26.426,12 €.
Auf beiden Haushaltstellen stehen weder aus dem Haushaltsplan 2018 noch aus Vorjahren originäre Mittel zur Verfügung. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 die grundhafte Sanierung der L3274 im Bereich der Langgasse infolge der durch die Felssicherungsmaßnahmen im Aartal bedingte Umleitung noch nicht absehbar war.
Zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben bei den v. g. Haushaltsstellen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, nicht benötigte Mittel in Höhe von 67.815,52 € bei der HHSt. 11.01.02/2104.842852 zu sperren.
keine
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein genehmigt die im Haushaltsjahr 2018 entstandene außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 67.815,52 Euro beim Konto 10.01.02/2104.842852 (Sanierung L3274, Langgasse).
17.07.2019 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß Vorlage
A1/066/2019 [Genehmigung von außerplanmäßigen
Ausgaben, Maßnahme 2198 (Sanierung L3274, Langgasse)] zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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28.08.2019 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |