Aufgrund einiger Änderungen in der Verwaltungskostenordnung des
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wurde die
Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Hohenstein bei den Punkten 9, 10, 12, 13,
77 – 83 a angepasst und in der Formulierung geändert.
Die Abstellgebühren für abgeschleppte Kfz (Punkt 28) sowie die Gebühren
für Anordnung nach der StVO Punkte 84 –
86, 92 a wurden aufgrund einer Prüfung der Satzungen in den Nachbarkommunen
angepasst.
Die Aufnahme der Gebühren für den Handwerkerparkausweis für die Region
Frankfurt Rhein/Main wurden neu aufgenommen, da nun alles Kommunen im
Rheingau-Taunus-Kreis der Vereinbarung zugestimmt haben und die entsprechende
Umsetzung erfolgen kann.
Satzungsentwurf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Verwaltungskostensatzung in der vorgelegten Form.
08.09.2014 Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/052/2014 (Änderung der Verwaltungskostensatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen