Der Haushaltsentwurf 2021 befindet sich nach wie vor in der Beratung in der Gemeindevertretung.
Zwischenzeitlich hat Frau Blaha (Kommunalaufsicht) nach Rücksprache mit dem RP mitgeteilt, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist, da es große Diskrepanzen bei den Personalkosten und der Gewerbesteuer gibt.
Daraufhin haben sich die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung in einer Haushaltsklausur zusammen gesetzt um über mögliche Einsparungen zu beraten. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob es Abweichungen zum aktuellen IST gibt und welche geplanten Maßnahmen realistisch in der noch verbleibenden Zeit in 2021 durchgeführt werden können.
Das Ergebnis dieser Beratung und der Beratung im Gemeindevorstand ist als Anlage beigefügt.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist der Haushalt 2021 mit diesen Änderungen genehmigungsfähig.
Liste der Korrekturen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vorlage GVER/013/2021 (Korrekturen im Haushalt 2021) in der vorgelegten Form zu.
02.06.2021 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/040/2021
(Korrekturen im Haushalt 2021) in der geänderten Form zuzustimmen: Änderung Gewerbesteuer auf 440 Punkte Änderung der Grundsteuer B auf 645 Punkte. Die Auflistung wird um die Bezeichnung der Konten
ergänzt. Gleichzeitig wird dem geänderten Haushaltssicherungskonzept
zugestimmt. Einstimmig zugestimmt |
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09.06.2021 |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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23.06.2021 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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