Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Zur Überprüfung des jährlichen Abbaupfades hat die Kommunalaufsicht in der Begleitverfügung zur Haushaltsgenehmigung 2014 der Gemeinde zur Auflage gemacht ihr regelmäßig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu berichten, jeweils bis zum Ablauf eines Monats nach Quartalsende (beginnend mit dem 3. Quartal 2014).
Im beigefügten Quartalsbericht 3/2014 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den gebuchten Ist-Werten Im Zeitraum 01.01. - 30.09.2014 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der derzeitige Haushaltsverlauf zeigt im ordentlichen Ergebnis auf, dass der Abbaupfad bis zum Stichtag eingehalten wurde.
Bei den Erträgen aus Steuern und Umlagen waren zum 30.09. der Einkommensteuer- und der Umsatzsteueranteil nur für die ersten zwei Quartale gebucht. Die Gewerbe- und die Grundsteuerforderungen jedoch bereits zu 100% ins Soll gestellt.
Bei den Aufwendungen aus Steuern und Umlagen sind Kreis- und Schulumlage bereits zu 100% ins Soll gestellt, die Gewerbesteuer war zum 30.09. nur für 2 Quartale angeordnet.
Im Ansatz für Kostenersatzleistungen und –erstattungen und im Ansatz für Zuweisungen/Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen ist jeweils der Betrag für die Verrechnung des § 28 HKJHG enthalten, die voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr verrechnet werden.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mehreinahmen durch Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2014 gemäß Haushaltssatzung auf 7 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 30.09. in Höhe von 4.503.462,29 EUR in Anspruch genommen.
Übersicht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum dritten Quartal 2014 zur Kenntnis
20.11.2014 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A1/064/2014 (Quartalsbericht) in der
vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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08.12.2014 |
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Wird mündlich vorgetragen |
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