Inhalt
und Umfang dieses Schlussberichtes spiegeln den umfassenden Prüfauftrag des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein wider. Es geht hierbei um die
Prüfung des zwölften doppischen Jahresabschlusses der Gemeinde Hohenstein.
Im
Vordergrund der Prüftätigkeit stand nicht die Feststellung einzelner Mängel,
sondern der Versuch, die Ursachen der Mängel innerhalb eines Verfahrensablaufes
aufzudecken und korrigierend einzuwirken. Daraus ergibt sich auch die
Notwendigkeit der zeitnahen Darstellung im Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses, um noch einen zeitlichen Bezug zwischen Beschluss und
Realisierung von Maßnahmen aufzeigen zu können.
Für
die Prüfung und den Schlussbericht gilt die Weisungsfreiheit (§ 130 (1) HGO).
Er ist ein innerdienstlicher Bericht, für den auch nicht die für die
Außenvertretung bestimmten Formvorschriften des § 71 HGO gelten.
Der vorliegende Schlussbericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wurde vom Rechnungsprüfungsamt
Taunusstein eigenverantwortlich und unabhängig erstellt.
Schlussbericht 2019
Schlussbericht 2019 Anlage 1
Bilanz
Jahresabschluss 2019
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Prüfbericht zur Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand Entlastung.
06.04.2022 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung die Vorlage A1/040/2022
(Prüfbericht Jahresrechnung 2019) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu
nehmen und dem Gemeindevorstand Entlastung zu erteilen. |
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einstimmig beschlossen |
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22.06.2022 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |