In der aktuell gültigen Fassung der Hundesteuersatzung gibt es keine Möglichkeit Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, die nachweislich ihre Hunde steuerlich nicht angemeldet haben, durch Verhängung eines Ordnungsgeldes zur Anmeldung zu zwingen.
Dies soll mit dieser Satzungsänderung möglich werden.
Entwurf der Änderungssatzung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Änderung der Hundesteuersatzung in der vorgelegten Form zu.
08.06.2022 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand empfiehlt
der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein der Vorlage A1/065/2022
(Änderung der Hundesteuersatzung) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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22.06.2022 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
Wird mündlich
vorgetragen |