1.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung seine konzeptionellen
Leitlinien für die Entwicklung von Flächen im Außenbereich zur Nutzung für die
Erzeugung regenerativer Energien (Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie,
Geothermie, Biomasse, etc.) schriftlich darzulegen. Darin soll der
Gemeindesvorstand auch abwägen, ob es sinnvoll ist, hierzu ein
Flächennutzungskonzept zu erstellen.
2.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, sich beim Hessischen Städte- und Gemeindebund
sowie ggf. bei umliegenden Gemeinden zu erkundigen, mit welchen städtebaulichen
und wirtschaftlichen Modellen andere Gemeinden Freiflächen-Photovoltaikanlagen
im Außenbereich auf Grundstücken Dritter entwickeln. Über das Ergebnis ist der
Gemeindevertretung schriftlich zu berichten.
Anlagenverzeichnis:
1.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung seine konzeptionellen
Leitlinien für die Entwicklung von Flächen im Außenbereich zur Nutzung für die
Erzeugung regenerativer Energien (Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie,
Geothermie, Biomasse, etc.) schriftlich darzulegen. Darin soll der
Gemeindesvorstand auch abwägen, ob es sinnvoll ist, hierzu ein
Flächennutzungskonzept zu erstellen.
2.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, sich beim Hessischen Städte- und Gemeindebund
sowie ggf. bei umliegenden Gemeinden zu erkundigen, mit welchen städtebaulichen
und wirtschaftlichen Modellen andere Gemeinden Freiflächen-Photovoltaikanlagen
im Außenbereich auf Grundstücken Dritter entwickeln. Über das Ergebnis ist der
Gemeindevertretung schriftlich zu berichten.