Betreff
Quartalsbericht zum 31.12.2023
Vorlage
GVER/001/2024
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Im beigefügten Quartalsbericht 4/2023 werden die Planansätze des Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2023 gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.

 

Der Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis mit einem positiven Betrag, der den geplanten Ertrag um ca. 300% übersteigt.

 

Die Erträge aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen sind bis einschließlich dem vierten Quartal gebucht, die Spitzabrechnung steht noch aus.

 

Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2024 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen. 

 

Eine kurze Erläuterung der Ergebnisse ist in der Anlage beigefügt.

 

 


Gesamtergebnis

Erläuterung  


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum 31.12.2023 in der vorgelegten Form zur Kenntnis. 

 


31.01.2024

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A1/005/2024 (Quartalsbericht zum 31.12.2023) in der vorgelegten Form zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig beschlossen

 

17.04.2024

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen