Nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 28 GemHVO) ist
die Gemeindevertretung mindestens zweimal im Haushaltsjahr über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Im beigefügten Quartalsbericht 4/2023 werden die Planansätze des
Haushaltsjahres den ins Soll gestellten Beträgen Im Zeitraum 01.01.-31.12.2023
gegenübergestellt und die prozentuale Inanspruchnahme ausgewiesen.
Der Quartalsbericht zeigt auf, dass das ordentliche Ergebnis mit einem
positiven Betrag, der den geplanten Ertrag um ca. 300% übersteigt.
Die Erträge aus Einkommen- und Umsatzsteueranteilen sind bis
einschließlich dem vierten Quartal gebucht, die Spitzabrechnung steht noch aus.
Bei den Finanzerträgen handelt es sich um Mahngebühren und
Säumniszuschläge.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist für 2024 gemäß Haushaltssatzung auf 2 Mio. EUR festgesetzt. Der Kassenkreditrahmen war zum 31.12. in Höhe von 0,00 Euro in Anspruch genommen.
Eine kurze Erläuterung der Ergebnisse ist in der Anlage beigefügt.
Gesamtergebnis
Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Quartalsbericht zum 31.12.2023 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.
31.01.2024 |
Gemeindevorstand |
Der
Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die
Vorlage A1/005/2024 (Quartalsbericht zum 31.12.2023) in der vorgelegten Form
zur Kenntnis zu nehmen. |
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einstimmig
beschlossen |
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17.04.2024 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |