Betreff
Wahl des Bürgermeisters / Wahl der Bürgermeisterin
Vorlage
GVER/006/2024
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Gemäß § 42 Abs. 3 HGO ist die Wahl des Bürgermeisters / Wahl der Bürgermeisterin frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Bei Bestimmung des Wahltages kann nach § 42 KWG von dem jeweils geltenden Zeitrahmen bis zu drei Monate abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl des Bürgermeisters mit einer anderen Wahl oder Abstimmung ermöglicht wird.

 

Bürgermeister Daniel Bauer hat die Amtsgeschäfte als Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein zum 01. Mai 2013 angetreten

Im entsprechenden Zeitraum stehen keine weiteren Wahlen oder Abstimmungen an, mit der die Wahl des Bürgermeisters zusammengelegt werden könnte. Es wird daher der 10. November 2024 als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl vorgeschlagen. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl könnte demnach am 24. November 2024 durchgeführt werden.

 

Nach § 7 KWG ist der Bürgermeister in Gemeinden kraft Gesetzes Gemeindewahlleiter.

Ein besonderer Wahlleiter und ein besonderer stellvertretender Wahlleiter kann auch dann durch den Gemeindevorstand bestellt werden, wenn die von Amts wegen hierzu berufenen Personen aus anderen Gründen verhindert sind oder andere sachliche Gesichtspunkte für eine von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung abweichende Gestaltung sprechen.

 

Als besondere Gemeindewahlleiterin wird                                                       Frau Tatjana Jadatz,

als besondere stellvertretende Gemeindewahlleiterin wird                     Frau Katja Machalsky

vorgeschlagen.

 


keine


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein legt den 10. November 2024 als Wahltermin für die Wahl eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin fest. Eine eventuelle Stichwahl findet am 24. November 2024 statt.

 


03.04.2024

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A2/003/2024 (Wahl des Bürgermeisters / Wahl der Bürgermeisterin) in der vorgelegten Form zuzustimmen.

einstimmig beschlossen

 

17.04.2024

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen