Ausgangssituation:
Mit
den finalen Beschlüssen zur Übernahme des Stromnetzes von der SÜWAG wurde u.a.
festgehalten, dass sich der ergebende Anteil an der Gewerbesteuer für die
Einbringung des Netzes von der SÜWAG in die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund
GmbH & Co KG (ERT) nach Eingang bei den Kommunen, abzüglich der künftig zu
leistenden Zahlungen im Finanzausgleich, der kommunalen Holding (EnergieRegion
Taunus-Goldener Grund Beteiligungs GmbH & Co KG - BERT) zugeführt wird.
Aktuell:
In
den Haushalten der einzelnen Kommunen war dazu nichts eingeplant worden, da
nach zwischenzeitlichen Überlegungen die Abwicklung komplett über die Stadt Bad
Camberg (Betriebsstätte der Gesellschaften) erfolgen sollte, was aber
letztlich, nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und der Revision, nicht
zum Tragen kam.
Die
Stadt Bad Camberg hat aber die Zwischenfinanzierung übernommen - dazu unten
mehr.
Nach
den von Becker Büttner Held (BBH, Anwalts und Steuerberatungsbüro bei der
Rekommunalisierung der Stromnetze) ermittelten und von Price Waterhouse Cooper
(PWC, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bestätigten Zahlen wird auf das
Einbringungsgeschäft mit einem Gewerbesteuermessbetrag von mindestens
300.000,00 € gerechnet.
In
der zweiten Gesellschafterversammlung der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund
BeteiligungsGmbH & Co KG am 1. April 2015 wurde darüber beraten, wie die
konkrete Abwicklung erfolgen sollte.
Anlage:
Berechnung
des Gewerbesteueraufkommens von insgesamt 1.055.622,00 € und der Anteile der einzelnen Kommunen
Auf
Vorschlag der Gesellschafterversammlung sollen 30 % des jeweiligen
Gewerbesteueraufkommens der kommunalen Gesellschaft zur Verfügung gestellt
werden sollten.
Aufgrund
der komplizierten Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs und wegen noch
unbekannten Größen in dem dazu laufenden Gesetzgebungsverfahren kann aktuell
keine genaue Prognose abgegeben werden, welcher Betrag tatsächlich „Netto“ bei
den Kommunen verbleibt.
Nach
den aktuellen Berechnungen bleiben von der festgesetzten Gewerbesteuer nach
Abzug der Gewerbesteuerumlage, der Kreis- und Schulumlage sowie aufgrund
niedrigerer Schlüsselzuweisungen nur ca. 30 % des Aufkommens bei den Kommunen
„hängen“.
Damit
der kommunalen Gesellschaft (konkret nun die EnergieRegion Taunus-Goldener
Grund Beteiligungs- Verwaltungsgesellschaft mbH) frühzeitig zur Leistung
anfallender Ausgaben Mittel zur Verfügung stehen, hat sich die Stadt Bad
Camberg bereiterklärt, den Gesamtbetrag in Höhe von 316.686,60 € vorab, für
alle Kommunen, zu überweisen.
Auf
die Gemeinde Hohenstein entfallen:
Anteiliges
Gewerbesteueraufkommen in 2015
durch
das Einbringungsgeschäft 19.800,00
€
an BERT-GmbH – über die
Stadt Bad Camberg
(30 %) 20.730,60 €
Derzeit in der Zukunft im Finanzausgleich
(Gewerbesteuerumlage,
Kreis- und Schulumlage
sowie
niedrigere Schlüsselzuweisungen)
zu
erwarten (70 %)
48.371,40 €
Da
im Haushalt 2015 - wie eingangs ausgeführt - keine Mittel veranschlagt wurden,
sollten diese nun im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 100 HGO
bereitgestellt werden.
Als Deckungsvorschlag sind die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer auf das
Einbringungsgeschäft heran zu ziehen und ebenfalls zu veranschlagen.
Berechnung der Gewerbesteuer
Die
Gemeindevertretung Hohenstein genehmigt nach § 100 HGO eine außerplanmäßige
Aufwendung in Höhe von 20.730,60 € bei der Haushaltsstelle 11.01.03.712703,
Weiterleitung Gewerbesteuererträge an kommunale Netzgesellschaft.
Die
Deckung ist durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 48.371,40 €
gewährleistet.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei der Aufstellung der künftigen Haushalte die Auswirkungen aus dem in 2015 höheren Gewerbesteueraufkommen zu berücksichtigen.
13.04.2015 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde
Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A1/015/2015 (EnergieRegion
Taunus-Goldener Grund - Abwicklung von Gewerbesteuerzahlungen) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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05.05.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |