Die
Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 09.12.2013 den Aufstellungsbeschluss
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Auf dem Welkerswasen“ Ortsteil
Breithardt, mit paralleler 12. Flächennutzungsplanänderung gefasst.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Offenlage
vom 03.02.2014 bis 05.03.2014. Die
schriftliche Beteiligung der Behörden, gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde am
27.01.2014 übersandt.
Die
Abgabe der Stellungnahme wurde vom 03.02.2014 bis einschließlich 05.03.2014
befristet.
Die
eingegangenen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung, den Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange (siehe TÖB-Liste), sowie die entsprechenden
Abwägungen sind dieser Beschlussempfehlung als Anlage (Blatt 1 - 8) beigefügt.
Die Originalschreiben liegen der Verwaltung vor.
Die
im o.g. Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden bereits in dem beigefügten
Planentwurf eingearbeitet.
Die wesentlichen Aspekte
entfallen auf die nachfolgenden Punkte 1 – 4.
Die
Anregungen wurden in der Abwägung- und Beschlussempfehlung (Blatt 1 – 8)
ausführlich behandelt.
Träger
öffentlicher Belange (TÖB): Rheingau-Taunus-Kreis
1.
Seitens der Naturschutzverbände wurde eine gemeinsame Stellungnahme
abgegeben
Die Naturschutzverbände bemängeln die derzeitige
unzulässige Lagerung in dem gesamten Umfeld “Welkerswasen“, wie zum Beispiel:
·
Illegale gewerbliche Brennholzlagerung.
Im Planbereich:
·
Feuerstelle auf der Abfälle verbrannt werden.
·
Platzbefestigung und das Errichten einer Halle im Außenbereich
Träger
öffentlicher Belange (TÖB): Untere Naturschutzbehörde
2.
Erhebliche Bedenken werden wegen dauerhafter Störungen im Außenbereich
sowie die Befürchtung einer weiteren Zersiedelung durch das Planvorhaben
erhoben.
Träger
öffentlicher Belange (TÖB): Fachdienst Umwelt
3.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft regt an keine Lagerung
wassergefährdender Stoffe vorzunehmen.
Träger
öffentlicher Belange (TÖB): Regierungspräsidium Darmstadt
4.
Regionalplanerisch bestehen keine Bedenken
Bodenschutz: Im
Altlastenkataster sind keine belastenden Verunreinigungen vorhanden.
Arbeitsschutz:
Abfallwirtschaft EAW gibt zur Kenntnis, dass sich auf der angrenzenden
Nachbarfläche eine ehemalige Deponie in der Nachsorgephase befindet, die
Stilllegung erging mit Bescheid vom 06.12.2004
Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung (Offenlage) vom 03.02.2014 bis 05.03.2014
wurden
keine Anregungen oder Bedenken
vorgebracht.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Durchführung
der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit den eingearbeiteten Anregungen (Blatt 1
- 8) aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, gem. § 3 Abs.1 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB umzusetzen und die Offenlage,
mit der Beschluss-empfehlung zu ergänzen und das Verfahren mit der Einarbeitung
weiter zu betreiben.
Die
Fläche für Gemeinbedarf ist bis auf 1 m (derzeit 3 m) parallel zum 10 m
Uferrandstreifen zu erweitern.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein hat den Sachstand der Vorlage A3/011/2014 (Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf für das Gebiet “Auf dem Welkerswasen“, Ortsteil Breithardt, mit paralleler 12. Änderung des Flächennutzungsplanes) sowie die beigefügte Abwägungsempfehlung, Blatt 1 - 8 zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung die Fläche für Gemeinbedarf bis auf 1m parallel zum 10 m Uferrandstreifen zu erweitern, die Planung mit der Abwägungsempfehlung 1 – 8 zu beschließen und die Fortsetzung des Verfahrens (Offenlage) auf der Grundlage der überarbeiteten Planungsunterlagen durchzuführen.
(Können auf der Homepage der Gemeinde
Hohenstein unter www.hohenstein-hessen.de, Menüpunkt Gemeinde – Gremien –
Downloads eingesehen werden)
Abwägungsempfehlung,
Planentwurf mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen,
Begründung und
Umweltbericht mit Umweltprüfung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt die Fläche für Gemeinbedarf bis auf 1m parallel zum 10 m Uferrandstreifen zu erweitern, die Planung mit der Abwägungsempfehlung 1 – 8 zu beschließen und die Fortsetzung des Verfahrens (Offenlage) auf der Grundlage der überarbeiteten Planungsunterlagen durchzuführen
Beschlüsse
17.03.2014 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenstein empfiehlt der Gemeindevertretung der Vorlage A3/011/2014
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Auf dem
Welkerswasen", in der Gemarkung Breithardt, mit paralleler 12. Änderung
des Flächennutzungsplanes) in der vorgelegten Form zuzustimmen. |
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Einstimmig beschlossen |
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24.03.2014 |
ALWUF |
Wird mündlich vorgetragen. |
26.03.2014 |
HFA |
Wird mündlich vorgetragen. |