Sitzung: 24.03.2014 Wirtschaftsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: GVER/010/2014
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Hohenstein beschließt den Satzungs- und Abwägungsbeschluss
Bebauungsplan für den Bereich Wolfenborn II, in der Gemarkung Breithardt, mit
den nachfolgenden Punkten 1 - 10 :
1.
Die als Anlage beigefügten
Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a
BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zum
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“ mit Umweltprüfung und Umweltbericht, vorgetragenen Anregungen (in der Zeit vom
02.12.2013 bis 10.01.2014) werden mit folgendem Ergebnis beschlossen.
Liste
Töb-Beteiligung:
-
Abwägung Träger öffentlicher Belange
Blatt 1 – 17
- Abwägung zur
Stellungnahme der Öffentlichkeit Blatt 1 - 63
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das
Lärmschutzgutachten der Fa. Ziegelmeyer
keine besonderen Auflagen an den Schallschutz stellt.
Die Ausarbeitung ist in der Begründung und
den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanentwurfes bezüglich des Immissionsschutzes zu ergänzen.
3. Die Beschlussempfehlung der eingegangenen
Anregungen, die als Anlage beigefügt
sind, wurde in der vorgelegten Form
eingearbeitet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger
öffentlicher Belange und Sonstige, die
Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis
unter Angabe von Gründen
schriftlich
in Kenntnis zu setzen.
4. Der
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“, im Ortsteil Breithardt, bestehend aus dem
Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem
Grünordnungsplan wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen im Rahmen
der Abwägung gemäß § 3 (2) BauGB als Satzung beschlossen.
5. Der
Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des
Bauleitplanverfahren und Ergebnis der Umweltprüfung.
6. Die
Schalltechnischen Untersuchungen zum Bauleitplanverfahren vom 08.03.14
(P14008) vorgelegt von GSA Ziegelmeyer GmbH sind Bestandteile der
Planunterlagen.
7. Die
zum Bebauungsplan gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung
beschlossen.
8. Der
Bebauungsplanentwurf „Wolfenborn II“, im Ortsteil Breithardt ist gem. § 10 (3)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
9. Gemäß
§ 10 Abs. 4 ist für den Bebauungsplanentwurf eine zusammenfassende
Erklärung zu erstellen und den Planungsunterlagen zu jedermanns
Einsicht
hinzuzufügen.
10. Der
Gemeindevorstand wird angewiesen die entsprechenden Schritte zu veranlassen