Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Lanzenstein, gemäß § 13 a BauGB, im vereinfachten Verfahren, für die Fläche Flur 62, Flurstück 320 tlw. in der vorgelegten Form.

 

Ein Mindestgebot von 6.000,- € ist in einem Bieterverfahren aufzurufen. Teilungs- und Gerichtskosten gehen zu Lasten des Käufers. Den Bietern wird in Aussicht gestellt, bei Übernahme der Verfahrenskosten Baurecht für Garagen/Stellplätze zu schaffen. Die Kosten für die notwendigen Angleichungen des Gehwegs trägt der Käufer.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit Abschluss des Bieterverfahrens ggf. das Verfahren einzuleiten.