Im Baugebiet Lanzenstein wurde im Bereich der Zufahrt eine Teilfläche der Straßenparzelle als Versorgungsfläche ausgewiesen. Im Planungsstadium sollte dort die Druckerhöhungsanlage errichtet werden. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde das bestehende Wasserhäuschen (Schwalbacher Straße) entsprechend nachgerüstet, so dass die Fläche unbebaut blieb.
Ein Anwohner hat nunmehr den Antrag auf Grunderwerb dieser Teilfläche gestellt und beabsichtigt die Errichtung von Garagen und Stellplätzen.
Die Fläche ist ungenutzt und bietet keinen gepflegten Eindruck. Um hier Baurecht zu erhalten müsste der Bebauungsplan “Lanzenstein“ für diesen Teilbereich von Versorgungsfläche in Sonderfläche für Garagen- und Stellplatznutzung (ca. 120 m²) geändert werden.
Das Ingenieurbüro SLE hat das Bauleitplanverfahren mit 3.998,40 € beziffert.
Die Neuparzellierung wurde von dem Vermessungsbüro Müller mit 2.327,64 € angegeben.
Verwaltungsseitig wird das Vorhaben zur Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße Am Lanzenstein empfohlen.
- Da es sich hier um eine eingeschränkte Nutzung handelt (keine Wohnbebauung möglich), sollte der Verkaufspreis mit 9.000,-- EURO (75,-- €/m²) Mindestgebot im Blättchen angezeigt werden, Verkauf der Fläche an den Meistbietenden.
- Die Einleitung des Verfahrens hat erst nach schriftlichem Kaufvertrag, mit dem Meistbietenden, zu erfolgen.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Lanzenstein, gemäß § 13 a BauGB, im vereinfachten Verfahren, für die Fläche Flur 62, Flurstück 320 tlw., zu beschließen.
Lageplan, Angebot Vermessungsbüro Müller; Angebot SLE Ing. Schönherr
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Lanzenstein, gemäß § 13 a BauGB, im vereinfachten Verfahren, für die Fläche Flur 62, Flurstück 320 tlw. in der vorgelegten Form.
13.10.2015 |
Gemeindevorstand |
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein empfiehlt der
Gemeindevertretung der Vorlage A3/052/2015 (3. Änderung des Bebauungsplanes
Lanzenstein, im vereinfachten Verfahren, gemäß § 13a BauGB, in der Gemarkung
Breithardt, zur Baurechtschaffung für Garagen und Stellplätze sowie Verkauf
der Teilfläche Flur 62, Flurstück 320 tlw.) in der geänderten Form zuzustimmen. |
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einstimmig beschlossen |
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04.11.2015 |
Ausschuss für
Landwirtschaft, Wirtschaft, Umwelt und Fremdenverkehr |
Wird mündlich vorgetragen |
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02.11.2015 |
Haupt- und Finanzausschuss |
Wird mündlich vorgetragen |