Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9, Enthaltungen: 3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein nimmt den Bericht sowie die Anlagen zur Jahresrechnung 2013 zur Kenntnis und erteilt dem Gemeindevorstand die Entlastung gemäß § 114 HGO.