Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten der Gemeinde Hohenstein bis September 2018 Vorschläge für mögliche Flächen einer Baulanderweiterung in den Ortsteilen, in denen keine Bauplätze der Gemeinde mehr zur Verfügung stehen, der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die Prüfung nach § 1 Abs. 4 der Grundsätze und Richtlinien zur Baulandentwicklung in der Gemeinde Hohenstein unverzüglich durchzuführen und der Gemeindevertretung bis September 2018 vorzulegen.