Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensschritte:

 

1.    Die Empfehlung der Abwägung (Seite 1- 6).

 

Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angaben von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, in der Gemarkung Breithardt, bestehend aus dem Umweltbericht, Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung, wird unter Berücksichtigung der mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen, angenommen.

 

3.    Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, in der Gemarkung Breithardt mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus dem Planteil und textlichen Festsetzungen mit Begründung, Umweltbericht und Umweltprüfung wird mit den unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen, im Rahmen der Abwägung zum Verfahren gem. § 3 (2) BauGB, als Satzung beschlossen. Die zum Bebauungsplan gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 81 HBO enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gem. § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

4.    Die 12. Flächennutzungsplanänderung ist auf der Grundlage des § 6 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

5.    Gemäß § 6 (5) BauGB, ist die Erteilung der Genehmigung zur 12. Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.    Nach Inkrafttreten der 12. Flächennutzungsplanänderung ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

7.    Gemäß § 10 Abs. 4 ist für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich „Auf dem Welkerswasen“, eine zusammenfassende Erklärung zu erstellen und den Planungsunterlagen zu jedermanns Einsicht hinzuzufügen.