Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.      Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegebenen Anregungen (in der Zeit vom 27. Mai. 2019 bis einschließlich 28. Juni 2019) werden in der vorgelegten Form beschlossen.

       Anlagen: Abwägung der Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit-   siehe Blatt Nr. 1 - 19

 

2.      Die Beschlussempfehlungen der eingegangenen Anregungen wurden in die als Anlage beigefügte Dokumentation bereits eingearbeitet:

       13. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus dem Planteil mit den textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Umweltprüfung.

 

       Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.

      

3.      Der Bebauungsplanentwurf “Unter der Schindkaut“, im Ortsteil Steckenroth bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan wird mit den unter Punkt 1. beschlossenen Änderungen im Rahmen der Abwägung als Satzung beschlossen.

 

4.      Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung.

 

5.      Die enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.

 

6.      Die parallele 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie vorgelegt festgestellt.

 

7.      Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

8.      Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

9.      Der Bebauungsplan “Unter der Schindkaut“, Gemarkung Steckenroth ist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

10.   Die Ergebnisse der hydraulischen Berechnung sind in der Bauleit- und Erschließungsplanung umzusetzen (Stellungnahme Ortsbeirat Steckenroth, lfd. Nr. 31)