Sitzung: 02.09.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: GVER/021/2019
1.
Die als Anlage beigefügten Abwägungsempfehlungen zu den
während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegebenen Anregungen
(in der Zeit vom 27. Mai. 2019 bis einschließlich 28. Juni 2019) werden in der
vorgelegten Form beschlossen.
Anlagen:
Abwägung der Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit- siehe Blatt Nr. 1 - 19
2.
Die Beschlussempfehlungen der eingegangenen Anregungen wurden
in die als Anlage beigefügte Dokumentation bereits eingearbeitet:
13.
Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
bestehend aus dem Planteil mit den textlichen Festsetzungen, Begründung,
Umweltbericht mit Umweltprüfung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Sonstige die
Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe von
Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.
Der Bebauungsplanentwurf “Unter der Schindkaut“, im Ortsteil
Steckenroth bestehend aus dem Planteil, den textlichen Festsetzungen mit
Begründung und integriertem Grünordnungsplan wird mit den unter Punkt 1.
beschlossenen Änderungen im Rahmen der Abwägung als Satzung beschlossen.
4.
Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil
des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung.
5.
Die enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden
gemäß § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.
6.
Die parallele 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie
vorgelegt festgestellt.
7.
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 10
Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
8.
Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist gemäß §
10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
9. Der Bebauungsplan “Unter der Schindkaut“, Gemarkung Steckenroth ist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
10. Die Ergebnisse der hydraulischen Berechnung sind in der Bauleit- und Erschließungsplanung umzusetzen (Stellungnahme Ortsbeirat Steckenroth, lfd. Nr. 31)