Sitzung: 26.04.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 12, Enthaltung: 0
Vorlage: AN/006/2021
§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein lautet künftig:
(1) Der Gemeindevorstand besteht aus dem
hauptamtlichen Bürgermeister, dem hauptamtlichen ersten Beigeordneten und den
ehrenamtlichen Beigeordneten.
Zurück gezogen
(2) Die Zahl der
ehrenamtlichen Beigeordneten beträgt acht.