Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 12, Enthaltungen: 0

§ 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein lautet künftig:

(1) Der Gemeindevorstand besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, dem hauptamtlichen ersten Beigeordneten und den ehrenamtlichen Beigeordneten.

Zurück gezogen

 

(2) Die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten beträgt acht.