Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 15

1.    Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 umgehend der Gemeindevertretung vorzulegen, spätestens zur ersten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2015

 

2.  Sofern die in Antrag 1 genannte Frist nicht eingehalten wird, ist darzustellen:

                a.)          Wann wurde der Jahresabschluss zur Prüfung beim zuständigen                                                           Rechnungsprüfungsamt eingereicht?

                b)           Welche Hinderungsgründe haben zu der eingetretenen Verletzung der

                               Vorlagefristen geführt?

                c)            Wann wird der geprüfte Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur

                               Beschlussfassung vorgelegt?