Sitzung: 15.12.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 15
Vorlage: AN/007/2014
1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den
geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 umgehend der
Gemeindevertretung vorzulegen, spätestens zur ersten Sitzung der
Gemeindevertretung im Jahr 2015
2.
Sofern die in Antrag 1 genannte Frist nicht eingehalten wird, ist
darzustellen:
a.) Wann wurde der Jahresabschluss zur Prüfung beim zuständigen
Rechnungsprüfungsamt
eingereicht?
b) Welche Hinderungsgründe haben zu der eingetretenen
Verletzung der
Vorlagefristen
geführt?
c) Wann wird der geprüfte Jahresabschluss der
Gemeindevertretung zur
Beschlussfassung
vorgelegt?