Die
„Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodaten-Infrastruktur (GDI) in der
Europäischen Union“, im Folgenden kurz „INSPIRE (INfrastructure for SPatial
InfoRmation in Europe)“ genannt, wurde mit dem „Gesetz
über den Zugang zu digitalen Geodaten – Geodatenzugangsgesetz (GeoZG)“ vom
10.02.2009 in nationales, und mit dem „Hessischen Vermessungs- und
Geoinformationsgesetz (HVGG)“ in subnationales Recht umgesetzt. Sie will damit
die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa erleichtern, insbesondere
um gemeinschaftliche umweltpolitische Entscheidungen zu unterstützen.
Die
INSPIRE-Richtlinie definiert den rechtlichen Rahmen für den Aufbau der
europäischen Geodateninfrastruktur. Fachliche und technische Einzelheiten
regelt die EU mit Durchführungsbestimmungen, die für die Mitgliedstaaten direkt
verbindlich sind. INSPIRE konforme Geodaten-Modelle müssen bis spätestens
Oktober 2020 auf einer geeigneten Internet-Plattform veröffentlicht sein. Dabei
ist die Verpflichtung auf bereits digital vorhandene Geodaten eingeschränkt,
welche einer INSPIRE-konformen Anpassung bedürfen.
Geodaten werden nach Fachthemen kategorisiert (Bsp.: Bauleitpläne,
Feuerwehren, etc.). Diese Fachthemen wiederum sind entweder den Landkreisen
oder den Kommunen zugordnet.
Von einem interkommunalen Projekt zwischen dem Rheingau-Taunus-Kreis und
seinen Kommunen ausgehend orientiert sich der Projektumfang an den teilnehmenden
Kommunen sowie an den beim Kreis und teilnehmenden Kommunen bereits digital
vorhandenen Geodaten und deren INSPIRE-konformem Anpassungsaufwand. Letztere
bedürfen einer detaillierten Analyse, welche jede Kommune im Rahmen der
anstehenden Projektarbeiten durchführen muss.
Zwecks Abwicklung des Projektes wird der Rheingau-Taunus-Kreis für sich
und alle teilnehmenden Kommunen einen IKZ-Förderantrag stellen, der einen Teil
der entstehenden Kosten decken wird.
Der Rheingau-Taunus-Kreis übernimmt die Planung und Steuerung des
Projektes. Er bietet den Kommunen die Teilnahme auf freiwilliger Basis an und
er tritt in Vorlage bei entstehenden Kosten die er zeitzyklisch in voller Höhe
verrechnen wird. Dazu soll zwischen dem Kreis und den Kommunen die hiermit zur
Beschlussempfehlung / Entscheidung vorgelegte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung (Anlage 1) abgeschlossen werden, welche die Zusammenarbeit, den
Austausch der notwendigen Daten sowie die Verteilung der anfallenden Kosten und
der durch Vereinnahmung eventueller Fördermittel entstehenden Erlöse regelt.
In einem ersten Schritt wurde die Internet-Plattform festgelegt, auf der
die zukünftig INSPIRE-konformen Geodaten des Rheingau-Taunus-Kreises und seiner
Kommunen veröffentlicht werden. Aus Gründen der Vereinfachung für den Bürger
durch Vereinheitlichung der Benutzeroberfläche zum einen und der Verminderung
des Investitions- und Konzeptionsrisikos durch die Auswahl einer bereits
existierenden Applikation mit Referenzen und bekannten Kosten zum anderen haben
sich der Kreis und die Kommunen für die Veröffentlichung der Daten auf dem
Geoportal Hessen entschieden. Dazu ist der Beitritt des Kreises zur
Arbeitsgemeinschaft GDI-Südhessen erforderlich. Der dafür anzusetzende
Mitgliedsbeitrag für den Kreis beträgt zurzeit 12.000 € pro Jahr; jede
teilnehmende Kommune muss in diesem Zusammenhang ein Entgelt i.d.H.v. 1000 €
pro Jahr entrichten. Zwecks Vereinfachung zahlen alle teilnehmenden Kommunen
dieses Entgelt an den Kreis und der reicht die Summe all dieser Entgelte
einschließlich seines eigenen Mitgliedsbeitrages als Gesamtbetrag an die
Arbeitsgemeinschaft weiter.
Zusätzlich zu dem Entgelt für die Arbeitsgemeinschaft GDI-Südhessen
entstehen den Kommunen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie
„INSPIRE“ weitere – derzeit noch nicht bekannte - zusätzliche Kosten.
1. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt
im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rheingau-Taunus-Kreis
die europäische Richtlinie „INSPIRE“ im Rheingau-Taunus-Kreis umzusetzen.
2. Dem Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Umsetzung der EU-Richtlinie INSPIRE
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein
beschließt:
1. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt
im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rheingau-Taunus-Kreis
die europäische Richtlinie „INSPIRE“ im Rheingau-Taunus-Kreis umzusetzen.
2. Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
31.10.2018 |
Gemeindevorstand |
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Der
Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die
Vorlage A3/069/2018 (Umsetzung GDI-INSPIRE) in der vorgelegten Form zu beschließen. |
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einstimmig beschlossen |
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03.12.2018 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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05.12.2018 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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