Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinie „INSPIRE“ durch Einrichtung einer Geodaten-Infrastruktur (GDI) für den Rheingau-Taunus-Kreis und seine Kommunen.
Vorlage
GVER/032/2018
Art
Beschlussvorlage Gemeindevertretung

Die „Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodaten-Infrastruktur (GDI) in der Europäischen Union“, im Folgenden kurz „INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe)“ genannt, wurde mit dem „Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten – Geodatenzugangsgesetz (GeoZG)“ vom 10.02.2009 in nationales, und mit dem „Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG)“ in subnationales Recht umgesetzt. Sie will damit die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa erleichtern, insbesondere um gemeinschaftliche umweltpolitische Entscheidungen zu unterstützen.

Die INSPIRE-Richtlinie definiert den rechtlichen Rahmen für den Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur. Fachliche und technische Einzelheiten regelt die EU mit Durchführungsbestimmungen, die für die Mitgliedstaaten direkt verbindlich sind. INSPIRE konforme Geodaten-Modelle müssen bis spätestens Oktober 2020 auf einer geeigneten Internet-Plattform veröffentlicht sein. Dabei ist die Verpflichtung auf bereits digital vorhandene Geodaten eingeschränkt, welche einer INSPIRE-konformen Anpassung bedürfen.

 

Geodaten werden nach Fachthemen kategorisiert (Bsp.: Bauleitpläne, Feuerwehren, etc.). Diese Fachthemen wiederum sind entweder den Landkreisen oder den Kommunen zugordnet.

Von einem interkommunalen Projekt zwischen dem Rheingau-Taunus-Kreis und seinen Kommunen ausgehend orientiert sich der Projektumfang an den teilnehmenden Kommunen sowie an den beim Kreis und teilnehmenden Kommunen bereits digital vorhandenen Geodaten und deren INSPIRE-konformem Anpassungsaufwand. Letztere bedürfen einer detaillierten Analyse, welche jede Kommune im Rahmen der anstehenden Projektarbeiten durchführen muss.

 

Zwecks Abwicklung des Projektes wird der Rheingau-Taunus-Kreis für sich und alle teilnehmenden Kommunen einen IKZ-Förderantrag stellen, der einen Teil der entstehenden Kosten decken wird.

 

Der Rheingau-Taunus-Kreis übernimmt die Planung und Steuerung des Projektes. Er bietet den Kommunen die Teilnahme auf freiwilliger Basis an und er tritt in Vorlage bei entstehenden Kosten die er zeitzyklisch in voller Höhe verrechnen wird. Dazu soll zwischen dem Kreis und den Kommunen die hiermit zur Beschlussempfehlung / Entscheidung vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage 1) abgeschlossen werden, welche die Zusammenarbeit, den Austausch der notwendigen Daten sowie die Verteilung der anfallenden Kosten und der durch Vereinnahmung eventueller Fördermittel entstehenden Erlöse regelt.

 

In einem ersten Schritt wurde die Internet-Plattform festgelegt, auf der die zukünftig INSPIRE-konformen Geodaten des Rheingau-Taunus-Kreises und seiner Kommunen veröffentlicht werden. Aus Gründen der Vereinfachung für den Bürger durch Vereinheitlichung der Benutzeroberfläche zum einen und der Verminderung des Investitions- und Konzeptionsrisikos durch die Auswahl einer bereits existierenden Applikation mit Referenzen und bekannten Kosten zum anderen haben sich der Kreis und die Kommunen für die Veröffentlichung der Daten auf dem Geoportal Hessen entschieden. Dazu ist der Beitritt des Kreises zur Arbeitsgemeinschaft GDI-Südhessen erforderlich. Der dafür anzusetzende Mitgliedsbeitrag für den Kreis beträgt zurzeit 12.000 € pro Jahr; jede teilnehmende Kommune muss in diesem Zusammenhang ein Entgelt i.d.H.v. 1000 € pro Jahr entrichten. Zwecks Vereinfachung zahlen alle teilnehmenden Kommunen dieses Entgelt an den Kreis und der reicht die Summe all dieser Entgelte einschließlich seines eigenen Mitgliedsbeitrages als Gesamtbetrag an die Arbeitsgemeinschaft weiter.

 

Zusätzlich zu dem Entgelt für die Arbeitsgemeinschaft GDI-Südhessen entstehen den Kommunen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „INSPIRE“ weitere – derzeit noch nicht bekannte - zusätzliche Kosten.

 

1.    Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rheingau-Taunus-Kreis die europäische Richtlinie „INSPIRE“ im Rheingau-Taunus-Kreis umzusetzen.

2.    Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

 


  Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung der EU-Richtlinie INSPIRE

 

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein beschließt:

1.    Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Rheingau-Taunus-Kreis die europäische Richtlinie „INSPIRE“ im Rheingau-Taunus-Kreis umzusetzen.

2.       Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.


31.10.2018

Gemeindevorstand

 

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein die Vorlage A3/069/2018 (Umsetzung GDI-INSPIRE) in der vorgelegten Form zu beschließen.

 

 

einstimmig beschlossen

 

 

 

03.12.2018

Wirtschaftsausschuss

 

Wird mündlich vorgetragen

 

 

 

05.12.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Wird mündlich vorgetragen