1. Die Gemeinde Hohenstein
beruft eine(n) ehrenamtliche(n) Behindertenbeauftragte(n)
2. Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird von
der Gemeindevertretung auf Vorschlag des Gemeindevorstandes für eine Wahlzeit
von 3 bis 5 Jahren gewählt. Die Wahlzeit beginnt jeweils am 01. Januar. Die
Neuwahl hat spätestens 3 Monate vor Ablauf der Wahlzeit zu erfolgen.
3. Zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten können
nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewählt werden, die schwerbehindert
sind im Sinne des § 2 Absatz 2 Bundesteilhabegesetz, das 18. Lebensjahr
vollendet und seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltermin ihren Hauptsitz in
Hohenstein haben.
4. Es ist darauf zu achten, dass der
Behindertenbeauftragte oder die Behindertenbeauftrage nicht an einem Verband
z.B. VdK u.a. nicht beruflich gekoppelt ist.
5. Aufgabe des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
soll sein, die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung
gegenüber den gemeindlichen Gremien (und ggfs. auch in der Öffentlichkeit) nach
Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention und des hessischen
Behindertengleichstellungsgesetzes zu vertreten und sich für die Belange von
Menschen mit Behinderungen einzusetzen, um ihnen ein Zusammenleben ohne
Barrieren und eine vollständige soziale Partizipation am gesellschaftlichen
Leben zu ermöglichen.
Anlagenverzeichnis:
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