Seitens der Verwaltung wurde das Grundstück Flur 1 Flurstück 104/1 als Baulücke identifiziert. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Hohenstein und ist außerdem durch den Bebauungsplan „Teilbebauungsplan Flur 1 - vereinfachte Änderung Flurstück 104“ beplant. Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgelegt wodurch das 364 m² Grundstück durchaus sinnvoll bebaubar ist (siehe Lageplan). Es wird lediglich eine Grundstücksteilung im Bereich der Bushaltestelle (im Lageplan rot gekennzeichnet) notwendig, wodurch sich das Grundstück um ca. 13 m² verkleinern würde.
Aus diesen Gründen wird seitens der Verwaltung empfohlen dieses Grundstück zu vermarkten und somit der derzeit hohen Nachfrage an Bauplätzen in der Gemeinde Hohenstein schon vor der Neuausweisung von Baugebieten nachzukommen. Der derzeitige Bodenrichtwert des Grundstückes beträgt 105,00 €/m², die Grundstücke im Baugebiet „Unter der Schindkaut“ wurden mit einem Preis von 190,00€/m² verkauft. Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage an Bauplätzen wird die Gemeindevertretung gebeten einen Grundstückpreis festzulegen und die Verwaltung mit der Teilung und Vermarktung des Grundstückes zu beauftragen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 beschlossen:
Vermarktung des
Grundstückes Flur 1 Flurstück 104/1 in Hohenstein Steckenroth als
Baugrundstück |
Der Gemeindevorstand fordert den Ortsbeirat Steckenroth auf zur Vorlage A3/017/2021 (Vermarktung des Grundstückes Flur 1 Flurstück 104/1 in Hohenstein Steckenroth als Baugrundstück) ein Konzept vorzulegen, was seitens des Ortsbeirats mit diesem Grundstück geplant ist. Danach wird im Vorstand über den Verkauf entschieden.
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Einstimmig zugestimmt |
Daraus resultierend hat der Ortsbeirat Steckenroth in seiner Sitzung am 23.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Bauangelegenheit Vermarktung des Grundstückes Flur 1 Flst.
104/1 (Wiese Stromhäuschen) als Baugrundstück |
Der Ortsbeirat spricht sich gegen die Vermarktung des Grundstückes Flur 1 Flst. 104/1
(Wiese Stromhäuschen) als Baugrundstück aus. Die noch einzig Ebene Fläche
soll dem Ort zum gegenwärtigen Zeitpunkt erhalten bleiben und ggfls. zu einem
Ruheort umfunktioniert werden.
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Einstimmig
zugestimmt |
Der Gemeindevorstand wurde gebeten abschließend zu entscheiden, ob das Grundstück auf Grundlage dieses Beschlusses vermarktet werden soll.
In seiner Sitzung am 14.07.2021 hat der Gemeindevorstand folgenden abschließenden Beschluss einstimmig gefasst:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung zur Vorlage A3/017/2021 (Vermarktung des Grundstückes Flur 1 Flurstück 104/1 in Hohenstein Steckenroth als Baugrundstück) das Grundstück als Baugrundstück zu veräußern. Als Kaufpreis werden 190 €/qm vorgeschlagen.
Die Gemeindevertretung wird gebeten einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.
Lageplan
Lageplan groß
Lageplan Baugrundstück
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein stimmt der Vermarktung des Grundstückes Flur 1 Flurstück 104/1 in Hohenstein Steckenroth als Baugrundstück zu. Als Kaufpreis werden 190 €/qm vorgeschlagen.
14.07.2021 |
Gemeindevorstand |
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Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung zur Vorlage A3/017/2021 (Vermarktung des Grundstückes Flur 1 Flurstück 104/1 in Hohenstein Steckenroth als Baugrundstück) das Grundstück als Baugrundstück zu veräußern. Als Kaufpreis werden 190 €/qm vorgeschlagen. |
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einstimmig beschlossen |
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30.08.2021 |
Wirtschaftsausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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01.09.2021 |
Haupt-
und Finanzausschuss |
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Wird mündlich
vorgetragen |
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